Schrobenhausen
Hausdurchsuchung bei der Heilpraktikerin

Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat ein Verfahren gegen mehrere Personen eingeleitet

24.05.2019 | Stand 23.09.2023, 7:08 Uhr
Das "Geschäft mit dem Krebs" war im Mai Thema bei Stern TV. Der Beitrag löste in der Region einigen Wirbel aus, weil es darin um eine Heilpraktikerin aus Schrobenhausen ging. −Foto: Richter

Schrobenhausen (SZ) Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat am Freitag im Fall der Schrobenhausener Heilpraktikerin mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt und auch Beschlagnahmen vorgenommen. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Nachmittag auf Anfrage mit.

Die Behörde hatte davor ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und missbräuchlichen Führens von Titeln gegen mehrere Personen eingeleitet. Zu weiteren Details äußerte sich die Staatsanwaltschaft aber nicht. Wie berichtet hatte der Fall in der vergangenen Woche auch überregional nach einem Beitrag in der Sendung "Stern TV" hohe Wellen geschlagen.

Auch das Landratsamt in Neuburg ist in der Sache tätig, ein möglicher Entzug der Heilpraktikererlaubnis steht im Raum: Das Landratsamt hatte die Schrobenhausener Heilpraktikerin, die einer Krebspatientin mutmaßlich überteuerte "Wundermittel verkauft und zumindest indirekt zum Abbruch einer Chemotherapie geraten haben soll, vorgeladen. Das Gespräch habe am Donnerstag im Landratsamt stattgefunden, berichtet eine Sprecherin.

Seitens der Behörde hätten Vertreter aus dem Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie aus dem Gesundheitsamt teilgenommen. Nun habe man der Heilpraktikerin die Gelegenheit eingeräumt, sich zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen zusätzlich schriftlich zu äußern, auch wolle die Heilpraktikerin noch schriftliche Belege liefern. Darüber hinaus befinde man sich nach wie vor in der Sachverhaltsaufklärung, heißt es vonseiten des Landratsamtes weiter.

Für eine mögliche Rücknahme der Heilpraktikererlaubnis wären folgende Schritte nötig: Das Landratsamt prüft, ob der Fall der "fehlenden sittlichen Zuverlässigkeit" vorliegt oder ob eine "Gefahr für die Gesundheit der Patienten" besteht, was beides selbstverständlich belegt werden müsste. Ferner sei die Beteiligung des Gutachterausschusses am bayerischen Gesundheitsministerium erforderlich. Der Ausschuss tage zweimal jährlich, so die Sprecherin des Landratsamts; auf ihre Anfrage, wann die nächste Sitzung stattfinde, liege derzeit noch keine Antwort vor. Erst im Anschluss, also nach der Beteiligung des Gutachterausschusses, könnte das Landratsamt den Bescheid zum Entzug der Heilpraktikererlaubnis erteilen. Nach Informationen unserer Zeitung sollen auch nach dem Beitrag in "Stern TV" in der Praxis noch Patienten behandelt worden sein.

Ute De Pascale