Eichstätt
Halloween: Appell an die Vernunft

30.10.2020 | Stand 02.12.2020, 10:14 Uhr

Eichstätt - Auch wenn einige Corona-Regeln in einzelnen Bereichen erst ab Montag, 2. November, ihre rechtliche Wirksamkeit entfalten, weist das Landratsamt Eichstätt darauf hin, dass derzeit maximal fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder maximal zwei Haushalte sich zum gemeinsamen Feiern oder auch Halloween-Umzug treffen dürfen.

Das beliebte "Süßes, sonst gibt's Saures" der Kinder mit dem Umzug an die örtlichen Haustüren am 31. Oktober in Kleingruppen kann und soll in diesem Zusammenhang nicht untersagt werden. Dennoch appelliert das Gesundheitsamt im Rahmen der Kontaktreduzierungen, die Erforderlichkeit zu hinterfragen, und bittet die Eltern und Kinder um Verständnis.

Noch deutlicher wird Richard Mittl, der Kreisvorsitzende des Gemeindetags und Bürgermeister von Mörnsheim. Er ist von Eltern angesprochen worden, ob deren Kinder an Halloween durch den Ort gehen dürfen. "Die Verbreitung des Coronavirus kann nur eingedämmt werden, wenn die gesamte Bevölkerung dazu beiträgt, die Möglichkeiten einer Ansteckung zu verringern", sagt er. Es sei nach Vorgaben der Bundes- und Landesregierung in der momentanen Lage nicht zu empfehlen, sich in gemischten Gruppen außerhalb des gewohnten sozialen Umfelds zu bewegen, appelliert der Sprecher der Gemeinden im Landkreis und verweist zudem darauf, dass viele Haushalte aus Gründen der Ansteckungsgefahr vermutlich nicht öffnen oder auch keine Süßigkeiten parat gelegt haben.

Mittl plädiert deshalb anstattdessen dafür, private Halloween-Feiern in der Familie zu organisieren, "sozusagen als Ersatz für das Haustürklingel-Projekt".

DK