Pfaffenhofen
Haftstrafe für Mutter eines Dreijährigen

Trotz offener Bewährung Nachbarin und Chef bestohlen Keine Chance auf mildes Urteil

24.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:10 Uhr

Pfaffenhofen (SZ) 18 Monate muss die Mutter eines Dreijährigen ins Gefängnis. Auch eine offene Bewährungsstrafe hatte sie nicht davon abgehalten, ihrer Nachbarin 1000 Euro und ihrem Chef 1500 Euro zu stehlen.

Wenn nicht Verwandte einspringen, wird sich das Jugendamt um das Kind kümmern müssen.

Amtsrichterin Nicola Schwend fiel es sichtlich nicht leicht, dieses harte Urteil zu fällen. Aber Marion M. (Name geändert) ist für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt: 2013 und 2016 ist sie wegen Unterschlagung und Betrug verurteilt worden, zuletzt zu einer Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.

Offenbar hat sie ein dickes Problem, mit Geld umzugehen. Sie hat "60 000 oder 70 000 Euro" Schulden, so genau weiß sie das nicht. Eine Schuldnerberatung hilft, ihre Finanzen in den Griff zu bekommen. Aber das konnte oder wollte Marion M. nicht abwarten. Im Januar, also gerade mal vier Monate nach ihrer Verurteilung, nutzte sie das Vertrauen ihrer Nachbarin aus. Die hatte ihre Wohnungstür nicht abgeschlossen, Marion M. wusste, wo sie ihr Bargeld aufbewahrte. Von den 1400 Euro, die sie in einem Becher vorfand, nahm sie 1000 Euro.

Der Verdacht fiel auf Marion M., eine Woche später wurde sie von der Polizei vernommen. Spätestens da hätte ihr klar sein müssen, was auf dem Spiel steht: Sie muss ihre Bewährungsstrafe absitzen.

Warum sie schon ein halbes Jahr später, im Juli, ein zweites Mal rückfällig wurde, das versteht auch die Richterin nicht. Gleichgültigkeit? Verzweiflung? Suchtverhalten? "Eine finanzielle Notlage", sagt die Angeklagte. In jener Sommernacht gegen vier Uhr hatte sie aus dem Büro eines Taxiunternehmens, für das sie fährt, einen Tischtresor und die vier Sicherheitsschlüssel mitgenommen. Darin lagen 40 000 Euro: Geld für einen Wohnwagen, den ihr Chef verkauft hatte. Die Summe muss ihr unheimlich gewesen sein: Marion M. entnahm 1500 Euro, den Rest steckte sie in zwei Briefumschläge und warf sie in den Briefkasten.

Die Angeklagte hat sich bemüht, den Schaden wiedergutzumachen: Die Nachbarin hat ihre 1000 Euro zurückbekommen, das Verhältnis sei wieder einigermaßen. Bei ihrem Chef, der sie nicht gefeuert hat und für den sie weiter fährt, stottert sie die 1500 Euro ab, 600 seien noch offen. Die Staatsanwältin sieht trotz Geständnis, Schadenswiedergutmachung und Entschuldigungen bei den Opfern keine Chance mehr für eine Bewährungsstrafe. Die hohe Rückfall-Geschwindigkeit lasse keine günstige Sozialprognose erwarten. Sie fordert eine Haftstrafe von 18 Monaten. Ohne Bewährung. Amtsrichterin Schwend folgt dem Antrag der Staatsanwältin. "Es fällt mir nicht leicht, Sie in Haft zu schicken bei einem kleinen Kind", sagte sie in ihrer Urteilsbegründung. Aber sie sehe keine Anhaltspunkte für eine günstige Sozialprognose.