Leerstetten
Haftbefehl wegen Totschlags

57-Jährige sitzt nach Ergebnis der Obduktion in Untersuchungshaft

07.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:43 Uhr
Die Leiche des 65-Jährigen wird am Donnerstag vom Tatort weggebracht. −Foto: Münch

Leerstetten (jom) Nach dem Leichenfund am Donnerstag in Leerstetten steht jetzt die Todesursache fest: Der 65-Jährige ist erschlagen worden. Die Obduktion am Freitagvormittag in der Rechtsmedizin in Erlangen habe ergeben, dass der Mann durch „massive Gewalteinwirkung gegen den Kopf“ getötet worden sei, teilte das Polizeipräsidium Mittelfranken mit.

Die 57-jährige Frau, die    rund dreieinhalb Stunden nach dem Leichenfund in Schwabach festgenommen wurde, sitzt jetzt wegen des Verdachts auf Totschlag  in Untersuchungshaft. Das hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth  am Freitagnachmittag bekanntgegeben. 
Schon vor der Obduktion   hatte die Staatsanwaltschaft   die Haftfrage beim zuständigen Ermittlungsrichter gestellt. „Die Obduktion hat den dringenden Verdacht dann noch erhärtet“, sagte eine Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft.

Die 57-jährige Beschuldigte, die laut Polizei aus dem Landkreis stammt,  soll eine Bekannte des  Opfers gewesen sein. Ob sie gemeinsam mit dem 65-Jährigen in dem Haus in Leerstetten lebte und in welcher Beziehung sie zu dem Getöteten stand, ließ die  Staatsanwaltschaft   offen.  Die Hintergründe des Gewaltverbrechens  und der genaue Tathergang sind  Gegenstand der weiteren Ermittlungen. 
Nach der Festnahme am Donnerstag   war die  57-Jährige bereits von den Beamten befragt worden, doch die Frau wollte sich zu den Tatvorwürfen nicht äußern. 

Den Toten hatte ein Gerichtsmediziner  bereits in einer ersten Bestandsaufnahme am Tatort untersucht und war dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass der  65-Jährige durch Gewalteinwirkung ums Leben gekommen ist. Schnell ergab sich bei den Ermittlungen der dringende Tatverdacht gegen die   57-Jährige. Die Fahndung hatte unmittelbar Erfolg: Die Frau  war in einem  Auto in Schwabach unterwegs und ließ sich widerstandslos festnehmen.