Härtefälle melden

10.12.2019 | Stand 02.12.2020, 12:25 Uhr

Pfaffenhofen - Wer noch keine Rückerstattung für zwischen 2014 und 2017 gezahlte Straßenausbaubeiträge beantragt hat, sollte jetzt keine Zeit mehr verstreichen lassen.

Darauf weist der Landtagsabgeordneter Karl Straub (CSU) in einer Pressemitteilung hin. "Alle, die sich um eine Zahlung aus dem Härtefallfonds der Bayerischen Staatsregierung bewerben möchten, müssen ihren Antrag bis zum 31. Dezember 2019 auf den Weg bringen", so Straub. Einen Härteausgleich können Grundstückseigentümer und private Unternehmen beantragen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden. Sie müssen nachweisen, dass sie durch die Zahlung der Beiträge eine unbillige Härte erfahren haben, also einen unangemessenen finanziellen Nachteil. Mehr Informationen sowie das Antragsformular gibt es im Internet unter der Adresse www. strabs-haerte fall. bayern. de. Die Härtefallkommission bearbeitet die Anträge nicht nach der Reihenfolge des Eingangs, sondern nur nach Härtefallkriterien.

PK