Dollnstein
Grundsatzfragen zum Wohnungsbau

Gemeinderat befasst sich mit Flächenentwicklung - Derzeit "keine Chance, einen Bauplatz zu bekommen"

13.06.2019 | Stand 23.09.2023, 7:23 Uhr
Auch wenn es auf den ersten Blick nicht erkennbar ist: In der Marktgemeinde Dollnstein klaffen viele Baulücken, in Summe sind es 9,8 Hektar. −Foto: Mayer

Dollnstein (EK) Wo soll in Dollnstein eine Entwicklung für Wohnbebauung stattfinden?

Dies war der Anlass, aber auch die zentrale Frage, die den Gemeinderat bewegte, den Flächennutzungsplan in digitaler Form überarbeiten zu lassen und ihn neu auf den Weg zu bringen. Der bisherige rechtswirksame Flächennutzungsplan liegt nicht in digitaler Form vor, es handelt sich dabei, wie in den 1990er Jahren üblich, noch um einen handgezeichneten Plan, der vervielfältigt wurde.
Adrian Merdes vom beauftragten Planungsbüro Markert (Nürnberg) stellte in der jüngsten Sitzung des Dollnsteiner Marktgemeinderates den derzeitigen Stand der Planung vor. Bei der Digitalisierung der alten Pläne seien Schwierigkeiten aufgetreten, etwa die räumliche Zuordnung unterschiedlicher Planungsgrundlagen, ungenaue, lückenhafte oder schwer zuzuordnende Grenzen und Flächen bei Handzeichnungen. Ebenso konnten Nutzungsänderungen nur schwer nachvollzogen werden, dazu kamen fehlende Zeichenerklärungen. Weiterhin seien die Änderungen des Flächennutzungsplans für Eberswang bisher nicht rechtsverbindlich und weder räumlich noch inhaltlich greifbar.
Basierend auf statistisch errechneten Bevölkerungsentwicklungen für den Landkreis Eichstätt und für den Markt Dollnstein, die beide einen sanften, jedoch stetigen Zuzug prognostizieren, warf Merdes zwei Fragen auf. Was für eine Art von Wohnungen braucht die Gemeinde für die Zukunft und welchen Wohnraum bietet sie an? Merdes stellte fest, dass es zahlreiche Baulücken - 130 an der Zahl - beziehungsweise minder bebauter Grundstücke im Gemeindegebiet gibt, in Summe 9,8 Hektar.
Für die Prognose bis 2036 ergibt sich allerdings ein Wohnlandbedarf von 15,1 Hektar, ausgehend von einer Dichte von etwa 13 Wohnungen pro Hektar und Freiflache entsprechend der derzeitigen Ausgangszahlen.
Deshalb müssten nun die Innenentwicklungspotentiale überprüft werden, vor allem welche unbebauten Grundstücke zur Verfügung stehen. Auch sollte man sich klar werden, wie viel Fläche man im Flächennutzungsplan darstellen möchte. Weiterhin gehe es darum, die Bevölkerung mit einzubinden. Sind diese Fragen geklärt, komme es zum Bauleitverfahren des Flächennutzungsplans mit Teilfortschreibung des Bereichs Wohnen. Wie dringend die Diskussion ist, untermauerte Andreas Eder mit der Feststellung, dass die "junge Generation keine Chance hat, einen Bauplatz zu bekommen. " Der Fokus der Gemeinderäte richtete sich auf die Leerflächen. Wilhelm Radmacher gab zu bedenken, dass man eine vernünftige Balance finden müsse, um leer stehende Gebäude zu aktivieren, gleichzeitig aber auch den Innenort attraktiv zu machen. Anton Risch fehlte es an der Zielsetzung, woraus Adrian Merdes einen gemeinsamen Workshop vorschlug, was Bürgermeister Wolfgang Roßkopf (CSU) bekräftigte.

Auch einige konkrete Bauvorhaben beschäftigten das Gremium: Einer Voranfrage für den Bau eines Wohnhauses im Außenbereich in Obereichstätt wurde zugestimmt, allerdings soll zunächst das Landratsamt Eichstätt die immissionsschutzrechtliche Beurteilung hinsichtlich der Bahnlinie im Süden sowie der Staatsstraße "Freie Strecke" im Norden übernehmen.
Einer Terrassenüberdachung an einem bestehenden Wohnhaus in Dollnstein stimmte der Rat zu, obwohl die erforderliche Abstandsfläche zum Nachbargrundstück nicht eingehalten ist. Alle Nachbarn haben jedoch dem Eingabeplan zugestimmt.
Ein Antrag auf Errichtung einer Eingangs- und Terrassenüberdachung am Burgsteinweg kann erst genehmigt werden, wenn die Änderung der Ortsabrundungssatzung Burgsteinweg rechtskräftig ist.

Etwas schwieriger gestaltet sich der Bau eines Wohnhauses mit Garage im Schlehenweg. Im Bebauungsplan ist die Zufahrt im Südwesten des Grundstücks vorgegeben. Der Antragsteller möchte eine weitere Zufahrt im Nordosten. Eine Zufahrt ist dort nicht vorgesehen, es sind dort Parkplätze vorhanden. Die Garage ist teilweise außerhalb der Baugrenzen geplant. Dies ist zulässig, jedoch wird der Stauraum vor der Garage bei der vom Bauherrn favorisierten Lösung nicht eingehalten. Der Planungsanfrage hat der Marktgemeinderat mit verschiedenen Maßgaben zugestimmt: Die Garagenzufahrt kann direkt von Osten über die derzeit bestehenden Parkplätze erfolgen, jedoch muss die Zufahrt auf Kosten des Bauherrn so gestaltet werden, wie sie im Ausbauplan für den rechtsgültigen Plan vorgegeben ist. Nachdem ein Parkplatz wegen der geänderten Zufahrt wegfällt, muss die Parkfläche entlang der südlichen Grundstücksgrenze Richtung Westen als ein weiterer Stellplatz auf Kosten des Antragstellers ausgebaut werden. Die erforderliche Befreiung wegen Nichteinhaltung des Stauraumes kann nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass ein elektrischer Toröffner für die Garagentore vorgehalten wird.

Edgar Mayer