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Grundrecht Eigentum

22.05.2014 | Stand 02.12.2020, 22:40 Uhr

Zum Artikel „Weg darf weg“ (HK vom Montag, 28. April 2014):

Das Grundrecht Deutschlands schützt bekannterweise das Eigentum. Kann der Gredinger Stadtrat dieses Gut einfach missachten? Bei dem Weg Flurnummer 18 in der Gemarkung Röckenhofen handelt es sich um Grund, der von der Flurbereinigung von den Grundbesitzteilnehmern für deren Bedürfnisse (Erschließung der Grundstücke) kostenfrei einbehalten wurde. Kann dieser Weg teilweise von der Stadt Greding als Bauland ausgewiesen werden, ohne die Flurbereinigungsteilnehmer, von denen der Grund stammt, zu entschädigen? Handelt es sich hier nicht um Diebstahl? Dazu kommt noch, dass besagter Weg teilweise für einen weiteren Anlieger bestehen bleibt. Handelt es sich dabei um Mauschelei?

Familie Mederer,

Röckenhofen