Pfaffenhofen
Grenzen der Rechtsprechung

Historische Burgfriedensteine der Stadt Pfaffenhofen wieder aufgestellt

13.07.2018 | Stand 02.12.2020, 16:05 Uhr
Der am besten erhaltene Burgfriedenstein wurde jetzt an der äußeren Ingolstädter Straße auf dem Gelände der Firma Schranz wieder aufgestellt und von Stadtarchivar Andreas Sauer (links) und Firmenchef Florian Schranz begutachtet. −Foto: Foto: Stadt Pfaffenhofen

Pfaffenhofen (PK/mck) Die fast 330 Jahre alten Säulen am Straßenrand, die einen Pfaffen mit Segenshand und damit das einstige Wappen der Stadt Pfaffenhofen zeigen, sind stumme Zeugen der Vergangenheit. Nun sind die letzten drei der neun erhaltenen Burgfriedensteine aus dem 17. Jahrhundert an ihre Standorte zurückgekehrt. Einst markierten sie das städtische Hoheitsgebiet.

Nach der umfassenden konservatorischen Behandlung durch die Steinmetzfirma Roth in Augsburg zeugen die Steine wieder von einem Stück Stadt- und Rechtsgeschichte Pfaffenhofens. Als letzter wurde jetzt der Stein auf dem Gelände der Firma Schranz an der äußeren Ingolstädter Straße wieder aufgestellt. Dieser Stein war das beste noch erhaltene Exemplar und diente daher auch als Vorlage für die Rekonstruktion der verschwundenen drei von ursprünglich zwölf Steinen. Die drei Abgüsse werden demnächst ebenfalls aufgestellt, um die Grenzfestlegung des Burgfriedens aus den Jahren 1573 und 1689 wieder vollständig sichtbar zu machen. Zumindest fast: Wegen Straßenbauarbeiten sind einige Standorte in früheren Jahrzehnten um ein paar Meter versetzt worden.

Die unter Denkmalschutz stehenden Burgfriedensteine stammen aus der Zeit der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Rechtsprechung. Sie markierten die Ausdehnung des Pfaffenhofener Burgfriedens, also des Rechtsbezirks, auf dessen Gebiet Bürgermeister und Stadtrat für die Ahndung und Bestrafung leichterer Vergehen und Ordnungswidrigkeiten zuständig waren (siehe Kasten). Nach langen Streitigkeiten über die genaue Ausdehnung dieses Rechtsraums waren auf kurfürstliche Initiative hin im Jahr 1689 zwölf Burgfriedensäulen aus Stein anstelle der bis dahin üblichen hölzernen Markierungen aufgestellt worden. Sie waren weniger anfällig gegen Witterungseinflüsse und nicht mehr der Gefahr willkürlicher Versetzung ausgesetzt, da sie bei einer Höhe von rund 1,50 Metern mehrere Zentner Gewicht besitzen. Die Burgfriedensteine verloren zu Beginn des 19. Jahrhunderts zwar ihre rechtliche Bedeutung, markieren aber bis heute die Ausdehnung der Stadtgemeinde Pfaffenhofen bis zur Gebietsreform der Jahre 1971/72 - jeweils bis kurz vor Pallertshausen, Heißmanning, Förnbach, Kuglhof, Reisgang, Niederscheyern und Doderhof.

Die Originale der drei rekonstruierten Säulen gelten übrigens als unwiederbringlich verloren: Einer der Steine ist Anfang der 1990er-Jahre bei Bauarbeiten am Pfaffenhofener Bahnhof verschwunden. 2002 ereilte das gleiche Schicksal einen weiteren Burgfriedenstein beim Umbau des damaligen Panorama-Einkaufsmarkts zum heutigen Kaufland. Beim dritten verschollenen Exemplar ist laut Stadtarchiv nicht überliefert, wann und warum er entfernt wurde. Er muss aber im Bereich der heutigen Kuglstraße gestanden haben. Das ist bekannt, weil die ursprünglichen Positionen in verschiedenen historischen Karten festgehalten sind.
 NIEDERE GERICHTSBARKEIT 
Der für die historischen Grenzsteine namensgebende Burgfriede  regelte einst im Mittelalter, dass verschiedene Erben einer Burg sich zu Frieden untereinander verpflichtet haben oder dass im Hoheitsbereich einer Burg Streitigkeiten nicht mit blutigen Fehden ausgetragen werden durften – daher der Name. Später bezeichnete der Begriff, der heute vor allem als geflügeltes Wort gebräuchlich ist, den Bereich, in dem eine Stadt die sogenannte Niedere Gerichtsbarkeit selbst innehatte. Dieses Privileg genoss die Stadt Pfaffenhofen bis zu den Montgelas-Reformen  im  frühen 19. Jahrhundert: Bei kleineren Vergehen wie Diebstahl durften der Bürgermeister und der Stadtrat auf dem „kurzen Dienstweg“ selbst Urteile fällen – und die fälligen Geldstrafen flossen dann in den Stadtsäckel statt an den Landesherren.  Entscheidend war,wo der Täter aufgegriffen wurde. Markiert wurde die Zuständigkeitsgrenze von den Burgfriedensteinen. mck