München
Glauber verteidigt Lebensmittelkontrollen

20.02.2020 | Stand 02.12.2020, 11:55 Uhr
Der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber. −Foto: Angelika Warmuth/dpa/Archivbild

Die Kritik des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) an der bayerischen Lebensmittelkontrollbehörde KBLV hat nun auch im Landtag in München ein Nachspiel: Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) muss sich heute im Verbraucherschutzausschuss den Fragen der Abgeordneten stellen. Dabei wird es auch darum gehen, inwiefern die Handlungsfähigkeit der Behörde derzeit eingeschränkt ist.

Im Januar hatte das Gericht die zentrale Behörde im Freistaat für Lebensmittelüberwachungen ausgebremst: Die Richter hatten die Rechtsvorschrift, die die Zuständigkeit der KBLV regelt, wegen „Verstoßes gegen höherrangiges Recht“ für nichtig erklärt. Aus der Rechtsvorschrift gehe nicht ausreichend hervor, für welche Betriebe die Behörde überhaupt zuständig sei. Zum 1. März soll daher in Bayern eine neue Verordnung in Kraft treten.

Daraufhin hatte Glauber erklärt, er sehe die Handlungsfähigkeit nicht eingeschränkt. Der VGH habe lediglich die Zuständigkeit des KBLV gegenüber sieben Betrieben aufgehoben. Diese blieben bist zum Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlage in der Kontrollzuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden.

Die „Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen“ (KBLV) hat erst Anfang 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Die Staatsregierung reagierte mit ihrer Gründung auf den Lebensmittelskandal mit Salmonellen verseuchten Eiern bei der Firma Bayern-Ei. Die KBLV erklärte sich zuständig für sogenannte komplexe Betriebe - in Summe sind dies knapp 600 Großbetriebe, darunter Schlachthöfe, Molkereien, große Hersteller von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder oder Geflügelbetriebe mit mehr als 40 000 Tieren. Zuvor wurden diese ausschließlich von den Landratsämtern überwacht. Das KBLV führt nicht nur Kontrollen durch, es kann auch Schließungen von Betrieben bei Hygieneverstößen veranlassen.

dpa