GKV Zusatzbeitrag - Wie teuer wird die Kasse 2015?

10.12.2014 | Stand 02.12.2020, 21:53 Uhr

Ab dem 1. Januar dürfen gesetzliche Krankenkassen einkommensabhängige Zusatzbeiträge verlangen. Worauf Sie achten sollten und ob sich der Wechslung noch lohnt.

Ab dem 1. Januar dürfen gesetzliche Krankenkassen einkommensabhängige Zusatzbeiträge verlangen. Worauf Sie achten sollten und ob sich der Wechslung noch lohnt.

Zum Jahreswechsel wird der allgemeine Beitragssatz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent reduziert. Die Kosten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Um die Lücke aus der Beitragssenkung zu kompensieren, ist es den gesetzlichen Krankenkassen künftig erlaubt, einkommensabhängige Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe zu erheben. Diese Kosten trägt einzig der Versicherte.

Wie Hoch fällt der durchschnittliche Zusatzbeitrag aus?

Bereits im November hat der Schätzerkreis von Bundesversicherungsamt, gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das nächste Jahr festgelegt: 2015 wird er 0,9 Prozent betragen. Dieser Durchschnittssatz gilt für einige Personenkreise, etwa Auszubildenden, die weniger als 325 Euro verdienen, Frauen im Mutterschutz, Geringverdiener und Bezieher von Arbeitslosengeld II.

Sind die Zusatzbeiträge unter 0,9 Prozent oder darüber?

Alle anderen Gruppen müssen sich noch in Geduld üben. Nach Expertenansicht dürfte keine der 131 gesetzlichen Krankenkassen ohne den zusätzlichen Beitrag auskommen. Ob dieser Beitrag geringer oder höher als 0,9 Prozent ausfällt, hängt von der wirtschaftlichen Lage der Krankenkasse ab. Mit eine Rolle spielen Rücklagen und Haushaltsplanungen. Kassen, die eine Satzungsänderung anstreben, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde. ?Für die meisten gesetzlichen Krankenkassen ist hier das Bundesversicherungsamt (BVA) zuständig?, sagt Thomas Adolph, Geschäftsführer des GKV-Vergleichsportals Kassensuche GmbH. ?Erst am 10.12. wird das BVA bekanntgeben, welche Anträge auf Satzungsänderung zum Zusatzbeitrag genehmigungsfähig sind. Die Techniker Krankenkasse hat zum Beispiel für den 12.12. ihre Verwaltungsratssitzung angekündigt und erst dann wird dort der Zusatzbeitrag feststehen.?

Spannung hält sich bis Jahresende

Wer heute schon wissen möchte, wohin die Reise geht, kann schon einmal einen Blick auf die Prognosen werfen. ?Von solchen Prognose-Listen halte ich, ehrlich gesagt, gar nichts?, sagt GKV-Experte Adolph. ?Bevor die jeweiligen Aufsichtsbehörden nicht grünes Licht gegeben haben, sind solche Prognosen, meiner Meinung nach, nichts wert. Wir werden erste Zahlen zu den Zusatzbeiträgen daher auch erst ab Mitte Dezember auf unserem Portal veröffentlichen, wenn das BVA seine Entscheidungen bekannt gegeben hat und auch wirklich verlässliche Zahlen vorliegen.?

Schnell noch wechseln?


Vor dem 30.12.2014 macht ein Wechsel der Krankenkasse keinen Sinn. Denn erst dann werden auch die letzten Kassen ihre Zusatzbeiträge bekanntgeben. Letzte Gewissheit gibt es jedoch erst am 1. Januar. ?Ich rate gesetzlich Versicherten deshalb momentan mit einem geplanten Wechsel besser bis ins neue Jahr hinein abzuwarten?, unterstreicht Adolph. ?Erst ab Anfang Januar haben wir alle neuen Daten zu den Satzungsänderungen bezüglich der kassenindividuellen Zusatzbeiträge, aber auch zu den freiwilligen Zusatzleistungen vorliegen.?

Im Januar vergleichen und wechseln

Die Zusatzbeiträge stehen ab Januar endgültig fest. Und auch welche freiwilligen Zusatzleistungen angeboten werden, ist dann bekannt. In dieser Phase macht sich ein Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse besonders bemerkbar. Beachten Sie: Jeder gesetzlich Versicherte kann seine Kasse grundsätzlich jederzeit ? und ohne Angabe von Gründen - mit einer Frist von zwei vollen Monaten kündigen, wenn er mindestens seit 18 Monate dort versichert ist. Wenn erstmalig ein Zusatzbeitrag erhoben wird oder ein bestehender Zusatzbeitrag erhöht wird, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dann ist eine sofortige Kündigung möglich ? auch wenn die Mitgliedschaft noch keine 18 Monate besteht. Die Kündigungsfrist beträgt dann ebenfalls zwei Monate zum Monatsende.

Sind Ihre Versicherungen auf dem neuesten Stand? Mit dem Versicherungs-Vergleich einfach und schnell Anbieter, Kosten und Leistungen vergleichen und sparen." domain="www.donaukurier.de" class="more" target="_blank"%>