Wolnzach
Gewerbe und Wohnungen

Neues Baugebiet sieht auch Raum für Friedhofserweiterung vor

13.10.2017 | Stand 02.12.2020, 17:21 Uhr

Direkt neben dem Wolnzacher Friedhof liegen die 2,3 Hektar Grund, für die jetzt der Bebauungsplan "Hopfenstraße" im beschleunigten Verfahren verabschiedet wurde. - Foto: Rebl

Wolnzach (kat) Die Fläche ist rund 2,3 Hektar groß, liegt genau zwischen der Holzimprägnieranlage und dem Wolnzacher Friedhof. Dort, wo man jetzt noch Blumen schneiden und im Sommer Erdbeeren pflücken kann, kann schon bald ein neues Baugebiet entstehen, eines mit Wohnungen im oberen Bereich und nicht-störendem Gewerbe zur Hopfenstraße hin.

Den Weg dafür zumindest hat der Markt Wolnzach jetzt geebnet und den Bebauungsplan Nummer 141 für das Gebiet "Hopfenstraße" verabschiedet. Schon lange liegt dieses Gebiet im Fokus, auch deshalb, weil es für den Markt die praktisch letzte Möglichkeit für eine Friedhofserweiterung bietet.

Umso glücklicher ist man im Rathaus über den Verlauf der Gespräche mit dem Grundeigentümer. Bürgermeister Jens Machold (CSU) formuliert es so: "Wir haben mit dem Eigentümer wirklich sehr gute Gespräche führen können." Die Folge dieser Gespräche: Vom rund 2,3 Hektar großen Grundstück stehen rund 1,95 Hektar für reines Bauland zur Verfügung, 2300 Quadratmeter sollen für die Friedhofserweiterung eingeplant werden. Natürlich sei das ein Kompromiss - das hatte der Rathauschef auch auf Josef Schäch (FDP-UW-BGW) im Bauausschuss geantwortet, der gerne mehr für die Friedhofserweiterung gesehen hätte. Aber man sei "froh und dankbar", das jetzt so unter Dach und Fach zu haben.

Im Gespräch war das riesige Areal an der Hopfenstraße auch einmal für die Ansiedelung eines weiteren Supermarktes in unmittelbarer Nachbarschaft der bereits bestehenden Märkte. Auch das wurde im Bauausschuss durch Udo Talke (CSU) nachgefragt. Diese Gespräche allerdings hätten zu keinem Ergebnis geführt. Stattdessen soll an der Hopfenstraße nun Wohnraum und eben nicht-störendes Gewerbe entstehen.

Darauf zu drängen, dass nach Ausweisung auch bald eine Bebauung erfolgt, möchte Marianne Strobl (SPD) betont wissen. Grundsätzlich aber ist es nach Auskunft von Ursula Burkart, Architektin und Stadtplanerin bei WipflerPlan, nicht möglich, zu diesem Baugebiet einen sogenannten Bauzwang festzuschreiben. Das Verfahren werde nach Paragraf 13 A, Baugesetzbuch, als beschleunigtes Verfahren zur Innerortsverdichtung abgewickelt. Allerdings sei eine Brache hier nicht zu befürchten, so der Wolnzacher Rathauschef: "Die Absichten für eine Wohnbebauung sind wirklich sehr zeitnah."