Ingolstadt
Gewalttätiges Ehepaar vor Gericht

Amtsrichterin verurteilt 32-Jährigen zu Bewährungsstrafe

29.04.2022 | Stand 23.09.2023, 1:03 Uhr
Das Amtsgericht in der Harderstraße (Symbolbild). −Foto: Hammer

Ingolstadt - "Ich will nicht mehr zurück ins Gefängnis", schluchzte der Angeklagte in seinem letzten Wort.

Amtsrichterin Gabriele Seidl hatte ein Einsehen und verurteilte den 32-Jährigen am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe. Das Verfahren gegen seine zwei Jahre jüngere Ehefrau hat sie eingestellt.

Er habe Geburtstag gehabt, erinnerte sich der Ehemann an den Tatabend vor knapp zwei Jahren. Die Gaststätte, in der er mit seiner Frau einen Cocktail trinken wollte, sei geschlossen gewesen. Auf dem Rückweg entlang des Mooshäuslweges habe er aus einem der Schrebergärten Partymusik gehört und die Gäste um ein Bier gebeten. Warum die Situation dann eskaliert ist, konnte nicht genau geklärt werden. Fest steht, dass der Mann einem der Partygäste zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und die Frau die Jugendlichen mit Steinen beworfen hat. Ernsthaft verletzt wurde niemand. Bei einem der Faustschläge ging wohl die Brille des Angegriffenen zu Bruch.

"Mit den beiden hat irgendwas nicht gestimmt", erinnerte sich einer der Gäste. Dieser Eindruck könnte mit dem geistigen Zustand der Frau zu tun haben. In einem psychiatrischen Gutachten wird ihr nämlich "eine leichte geistige Behinderung" bescheinigt. Auch ihre Verteidigerin Andrea Kremer sprach davon, dass mit ihrer Mandantin "die Gesprächsführung schwierig ist". Weil die Schuldfähigkeit der 30-Jährigen zum Tatzeitpunkt ungeklärt war und durch die Würfe mit den Steinen, die einer der Zeugen als immerhin "handflächengroß" beschrieb, niemand verletzt worden war, ist das Verfahren gegen die Frau ohne Auflagen eingestellt worden.

Dass ihr Ehemann - die beiden hatten einen Monat vor dem Vorfall geheiratet - wegen Körperverletzung zu verurteilen war, stand außer Frage. Fraglich war, ob er nochmal mit einer Bewährungsstrafe davon kommen würde: Der 32-Jährige ist nämlich 14-fach vorbestraft - unter anderem wegen Körperverletzungsdelikten. Deshalb hatte er bereits Gefängnisstrafen verbüßt. Staatsanwältin Sara Pöll bezeichnete ihn als "Bewährungsversager" und forderte eine achtmonatige Haftstrafe. Richterin Seidl schloss sich jedoch Verteidiger Stefan Roeder an und beließ es bei einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten.

Neben seinem Geständnis wertete Seidl den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich zugunsten des Angeklagten: Er hat sich nämlich im Gerichtssaal mit Handschlag bei dem jungen Mann entschuldigt, dem er damals ins Gesicht geschlagen hatte. Dass er die Tat ernsthaft bereut, war spürbar. Damit nicht genug: Über seinen Anwalt ließ er 360 Euro in Bar an den Geschädigten übergeben - zusätzlich zu den 340 Euro, die er bereits vorher bezahlt hatte. Viel Geld für einen Arbeitslosen, der von Hartz IV lebt.

Die Richterin hat die Bewährung daran geknüpft, dass der 32-Jährige 100 Sozialstunden ableistet und bei einem Anti-Gewalt-Training mitmacht. Und sie hat dem Angeklagten klar gemacht, dass das seine "allerletzte Bewährungschance" ist.

DK

Andreas Müller