Ingolstadt
Gewaltbereiter Mob

24.05.2011 | Stand 03.12.2020, 2:47 Uhr

Friedlicher Jubel: In der Eishalle feierten die ERC-Fans ihr Team. Außerhalb benahmen sich einige wenige Anhänger aber offenbar kräftig daneben und haben nun Ärger mit der Ingolstädter Justiz. - Foto: Bösl

Ingolstadt (DK) Die Eishockeysaison ist längst vorbei, doch für eine Gruppe ERC-Fans aus der extremen Ultra-Ecke geht sie in die Verlängerung. Die Panther-Anhänger werden mit einem juristischen Nachspiel konfrontiert und bekommen es mit der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht zu tun.

Wie bereits mehrfach berichtet, hatten Fans des Ingolstädter Traditionsvereins für einen in seiner Dimension einmaligen Vorgang in der Stadt gesorgt: Am letzten Oktoberwochenende wollte eine größere Abordnung in einem Lokal an der Gerbergasse gezielt auf Fußballfans des FC Ingolstadt losgehen.
 
Die Staatsanwaltschaft hat jetzt elf Panther-Anhänger wegen Landfriedensbruchs mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt, einen sogar wegen schweren Landfriedensbruchs. "Er soll ein Messer dabei gehabt haben", sagt Staatsanwältin Astrid Lindinger, die den Fall bearbeitet, auf Anfrage des DK. 
 
Die Polizei war an jenem Abend mit 16 Mann in acht Streifenwagen in der Altstadt angerückt. Die Ordnungshüter haben in der Folge mehrfach nachermittelt. Viele der jetzt Angeklagten machten bisher keine Angaben. Für die Staatsanwaltschaft ist der Vorwurf aber klar: "Die Eishockeyfans haben sich getroffen, um die anderen mal richtig aufzumischen", sagt Lindinger. Zwischen beiden Seiten hatte es bereits eine oder mehrere Konfrontationen im Vorfeld gegeben. Die Aktion vor der Sportbar in der Altstadt sollte wohl eine Revanche sein. Der geplante Angriff wurde aber an der Tür gestoppt. Der damals 31-jährige Lokalbetreiber und ein 25-jähriger Kellner stellten sich dem anrollenden Kommando in den Weg und verhinderten, dass die ERC-Fans auf die Fußballer losgehen konnten. "Die wurden dabei verletzt", sagt Staatsanwältin Lindinger über den mutig eingreifenden Gastronomen und seinen Angestellten.
 
Der Fall liegt nun am Amtsgericht. Wie aus Gerichtskreisen verlautet, ist aber noch kein Verhandlungstermin festgesetzt. Wie außerdem bekannt wurde, könnte das Verfahren gegen einige Mitläufer bei der Aktion, die in der Gruppe lediglich hinten standen, noch gegen die Leistung von Sozialstunden oder einer Geldauflage eingestellt werden. Gegen die Rädelsführer dürfte es aber zum öffentlichen Prozess kommen. Die Höchststrafe bei schwerem Landfriedensbruch, also Gewalt und Bedrohung mit vereinten Kräften aus einer Menschenmenge heraus, liegt bei zehn Jahren Gefängnis; bei normalem Landfriedensbruch sind es maximal drei Jahre.

Die ERCI-GmbH hat bereits gehandelt: Als sich der Verdacht der Polizei gegen die elf Fans nach Überzeugung der Klubführung lückenlos erhärtet hatte, verhängte sie teils mehrjährige Stadionverbote.