Eichstätt
Gewässerrandstreifen im Blickpunkt

Bei Online-Pflanzenbautagungen wird auf Mindestabstände zu Gewässern hingewiesen

02.02.2021 | Stand 23.09.2023, 16:48 Uhr
Hier wurde ein Grabenrandstreifen an einem Feldstück (rechts) angelegt. −Foto: Funk

Eichstätt - Gewässerrandstreifen waren ein wichtiger Punkt bei den Online-Pflanzenbautagungen des Amtes für Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt. Fachberater Heinz Zacherl wies darauf hin, dass hier auch Vorgaben des Volksbegehrens in Bayern umgesetzt werden.

Neu ist ein verpflichtender Randstreifen an periodisch wasserführenden Gewässern und Gräben von mindestens fünf Metern Breite. Bis jetzt sind Randstreifen an Gräben auch in der Förderung verankert. Dies fällt nun für die ersten fünf Meter weg. Es kann aber der Streifen breiter angelegt werden und für diese Mehrfläche wird die bisherige Förderung bei Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz gewährt.

Anzuraten wäre ein breiterer Streifen nach Meinung von Zacherl grundsätzlich, da bei einem Einsatz von bestimmten Pflanzenschutzmitteln und Hangneigung größere Abstände einzuhalten sind. Diese Abdrift -und Abschwemmungsauflagen sind im Pflanzenschutzrecht auch für die Düngung aufgeführt. Zwingend festgelegt sind derzeit Randstreifen bei Gewässern 1. und 2. Ordnung wie Donau, Altmühl, Paar, Ilm und Anlauter, Schwarzach, Sulz und Schutter. Gewässer 3. Ordnung wie Schambach, Gailach, Dettenbach und Morsbach werden heuer wegen dieser Kriterien bearbeitet.

Vom Amt wird jedenfalls auch für andere Gewässer wie Augraben, Köschinger oder Mailinger Bach die Anlage eines Streifens empfohlen. Bei allen periodisch wasserführenden Gräben, die vom Wasserwirtschaftsamt überprüft sind und als relevant eingestuft werden, muss zur folgenden Aussaat ein Gewässerrandstreifen angelegt werden.

Ein wichtiger Bereich bei den Ausführungen war der Sachkundeerhalt zum Pflanzenschutzmitteleinsatz. Die Dreijahresabschnitte sind einzuhalten. Nötigenfalls kann auch die Sachkunde über das Internet erworben werden. Die beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln nötige Schutzkleidung wie Schutzanzug, Handschuhe, Kopf-, Augen- und Atemschutz ist schon alleine aus persönlichen gesundheitlichen Gründen sehr wichtig. Die Schlepperkabinenhersteller arbeiten an Konzepten, wie durch optimale Kabinenluftfilterung die Vorschriften zu erfüllen sind.

Dieter Proff vom Amt in Ansbach, der aufgrund der Gebietsbetreuungsänderungen heuer zum letzten Male referierte, ergänzte die Ausführungen. Der Landkreis Eichstätt wird zukünftig im integrierten Pflanzenbau von Augsburg aus betreut. Proff bat die weiteren Zulassungsverschärfungen und den Wegfall vieler bisher bekannter Pflanzenschutzmittel auch durch ackerbauliche Maßnahmen in Anbau und Kulturtechnik und im pflanzenzüchterischen Bereich zu minimieren. Die Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes im schwierigen Umfeld der gesellschaftlichen und politischen Erwartungen könnten auch gefördert durch die sogenannte Bauernmilliarde (derzeit bereits massiv angenommen und schon wieder vergeben) teilerfüllt werden. Hier wird investiert in neue mechanische, innovative Technik im Digitalisierungsbereich wie Unkrauterkennung, punktgenaue Behandlung und biologische Pflanzenschutzmittel.

Dazu können noch andere ackerbauliche Maßnahmen wie Fruchtfolgeumstellungen, minimierte Bodenbearbeitung und andere Saatzeiten entlasten. Der Ökobereich sei im Aufwind. Die Zielvorgaben in Bayern wie Halbierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln bis 2028 und die Umsetzung der europäischen Agrarpolitik in der GAP ab 2023 geben massive Richtlinien zur Reduzierung. Man müsse sich darauf einstellen, dass weitere Verschärfungen der Zulassungskriterien für Pflanzenschutzmittel die Wirkstoffbreite zum Schutz der Feldfrüchte schmälern.

Sehr wichtig sei daher eine breite mehrjährige Fruchtfolge, um Schadinsekten wie den Maiwurzelbohrer auszubremsen. Die Beachtung von Schadschwellen könne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ohne Ertragsverluste weiter reduzieren.

EK

Wendelin Funk