Gesetzliche Krankenkassen - Jetzt noch 120 Euro Prämie sichern

17.08.2014 | Stand 02.12.2020, 22:21 Uhr

Einige Krankenkassen zahlen ihre Überschüsse einmal Jährlich an ihre Mitglieder aus. Bis zu 120 Euro kann die sogenannte Beitragsprämie betragen. Nun wird die Prämie abgeschafft. Wer sie noch kassieren möchte, muss jetzt gegebenenfalls handeln und zu einer Krankenkasse wechseln, die dieses Jahr noch eine Prämie zahlt.

Einige Krankenkassen zahlen ihre Überschüsse einmal Jährlich an ihre Mitglieder aus. Nun wird die Prämie abgeschafft. Wer bis September wechselt, kann noch profitieren.

Wer die Beitragsprämie mitnehmen möchte, muss jetzt gegebenenfalls handeln und zu einer Krankenkasse wechseln, die dieses Jahr noch zahlt.

Bei diesen Krankenkassen erhalten Sie Überschüsse ausbezahlt

Die BKK firmus zahlt beispielsweise 120 Euro für alle Mitglieder, die spätestens am 1. Dezember dort versichert sind. Hkk und BIG direkt gesund zahlen je 100 Euro, die Techniker Krankenkasse 80 Euro. Die BKK Mobil Oil schüttet an alle, die bis zum 31. Dezember bei ihr eine gültige Mitgliedschaft führen, 60 Euro aus und die BKK A.T.U. 30 Euro mit dem gleichen Stichtag.

Kostenlos mitversicherte Familienmitglieder haben keinen Anspruch auf die Prämie. Auch Mitglieder der Kassen, deren Beiträge von Dritten geleistet werden, wie etwa bei Sozialhilfeempfängern oder Reha-Leistungen, erhalten ebenfalls keine Prämie. Zudem sind Beitragsschulden bei der Krankenkasse ein Ausschlussgrund von der Extrazahlung.

Kündigungsfristen der Krankenkassen berücksichtigen
Natürlich ist eine einmalige Prämie für sich alleine kein Grund die Krankenkasse zu wechseln, wenn Sie ansonsten mit Ihrem Leistungspaket zufrieden sind. Es ist jedoch ein guter Grund nachzuprüfen, ob man auch bei der richtigen Krankenkasse versichert ist: Bietet Ihre Kasse eine kostenlose professionelle Zahnreinigung an, oder unterstützt sie die Nutzung von Naturheilverfahren wie Osteopathie? Die Leistungspakete der einzelnen Krankenkassen unterscheiden sich stark und passen sich laufend der Nachfrage an.

Ihre gesetzliche Krankenkasse können Sie nach einer Mindestmitgliedschaft von 18 Monaten jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Monate. Erst nach dem zweiten Monatsende erlangt Ihre neue Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse Gültigkeit. Wenn Sie also im September kündigen, sind Sie frühestens ab 1. Dezember gültiges Mitglied. Das ist demnach die letzte Frist für alle, die mit ihrem Wechsel noch eine Prämie einstreichen wollen. Achtung: Nicht alle Krankenkassen sind für jeden Wohnort zugelassen. Vor dem Wechsel zu einer neuen Kasse sollten Sie die Zulassung überprüfen.

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