Gesetzliche Krankenkassen 2011 - Wechsel will gut überlegt sein

30.12.2010 | Stand 03.12.2020, 3:18 Uhr

AOK, Barmer GEK, Techniker, BIG, IKK Classic und BKK Mobil Oil gehören zu den Kassen, die auch 2011 auf einen Zusatzbeitrag verzichten wollen. HKK und BKK A.T.U. wollen 2011 sogar Prämie zurückerstatten. Wann ist ein Kassenwechsel zu empfehlen?

Trotz mitunter günstigerer Beitragssituation sollte vor einem Wechsel zu einer anderen Kasse einiges beachtet werden. Bei laufenden Behandlungen kann die neue Kasse die medizinische Notwendigkeit erneut prüfen, sagt Gisela Rohmann, Gesundheitsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Möglicherweise kann sich das negativ für den Patienten auswirken.

Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag

Bisher verlangen die wenigsten Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Da rund 95 Prozent der Leistungen aller Kassen gleich sind, ist ein Wechsel zu einer Krankenkasse, die keinen Zusatzbeitrag erhebt, attraktiv. Das geht auch in der Regel völlig problemlos: Erhebt die eigene Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag entsteht für den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall muss man also nicht die sonst obligatorische 18-monatige Mindest-Mitgliedschaft erfüllen.

Nach der schriftlichen Mitteilung kann man bis zur erstmaligen Fälligkeit der Beitragserhebung kündigen. Eine Kündigung sollte per Einschreiben erfolgen. Die Kasse muss innerhalb von 14 Tagen eine Bestätigung schicken, dass sie die Kündigung erhalten hat. Diese legt man dann der neuen Krankenkasse vor. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen jeden aufnehmen, auch wenn der Versicherte bereits Vorerkrankungen hat. Man muss also keine Angst haben, plötzlich ohne Versicherungsschutz da zu stehen.

Allerdings kann ein Wechsel auch Nachteile mit sich bringen. Dies gilt dann, wenn der Patient beispielsweise gerade eine umfangreichere Zahnarztbehandlung erhält, eine Psychotherapie wahrnimmt oder einer Pflegestufe zugeordnet ist. Der neuen Kasse steht es frei, die Notwendigkeit der Behandlung erneut zu prüfen. Das kann für den Patienten erst mal Stress bedeuten, sagt Verbraucherschützerin Rohmann. Geht es um die Zuordnung zu einer Pflegestufe, könnte erneut der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) einen Hausbesuch abstatten und die Lage des Versicherten prüfen. Möglicherweise entscheidet die neue Kasse dann anders. Das kann sowohl zu Lasten des Patienten gehen als auch zu dessen Vorteil.

Versicherte haben kaum eine Chance, im Vorfeld abzuklären, wie die neue Kasse bei einer laufenden Behandlung entscheiden wird. Das lässt sich ja meist nicht am Telefon mit einem Sachbearbeiter klären, sagt Rohmann. Wechselfreudige Versicherte sollten deshalb vorsichtig sein und genau überlegen, welche Leistungen ihrer Kasse sie gerade wahrnehmen, welche für sie wichtig sind, und dann überlegen, ob ein Wechsel trotzdem lohnt.