Geschenke von Geschäftsfreunden - Ab zehn Euro besteht Steuerpflicht

27.12.2014 | Stand 02.12.2020, 21:49 Uhr

Haben Sie ein Unternehmen? Dann müssen Sie auch kleine Geschenke von Geschäftsfreunden schon dem Fiskus melden. Angestellte dürfen auch Teureres steuerfrei annehmen.

Haben Sie ein Unternehmen? Dann müssen Sie auch kleine Geschenke von Geschäftsfreunden schon dem Fiskus melden. Angestellte dürfen auch Teureres steuerfrei annehmen.

Hier geht es nicht um Bestechung ? und die Regeln dafür. Wenn Ihre Firma zum Beispiel jedes Geschenk von Geschäftspartnern verbietet, dann brauchen Sie sich um die Steuer keine Gedanken machen. Ist der Chef da weniger streng, dann sollten Sie hier allerdings dringend weiterlesen. Denn Sie sind rechtlich verpflichtet, den Wert von Präsente als Einnahme oder Arbeitslohn mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern, die teurer als zehn Euro sind. Wenn Sie von Ihrem Chef ein Präsent erhalten, gilt die Steuerpflicht erst ab 40 Euro.

Ein Betrieb kann die Kosten für Geschenke an Geschäftspartner nur dann als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen, wenn der Kaufpreis weniger als 35 Euro netto beträgt. Und das Geschenk muss aus betrieblichen Gründen gemacht werden - und mit keiner Gegenleistung verbunden sein.
Die Buchhaltung muss zu jedem Geschenk mit einem Wert ab zehn Euro die Ausgaben, den Begünstigten und den Anlass festhalten, um sie als Betriebsausgaben zu verrechnen. Schenken Sie einem Geschäftspartner etwas, das er nur im Betrieb nutzen kann, entfällt zudem die 35-Euro-Freigrenze. Der Beschenkte muss das Präsent dann wie eine Einnahme behandeln und voll versteuern.

Schenker können das Geschenk vorab pauschal mit 30 Prozent des Kaufpreises versteuern ? plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Beschenkte muss für das Präsent dann keine Steuern mehr zahlen. Laut Einkommensteuergesetz sind Sie zudem nach § 37b EStG verpflichtet, ihm mitzuteilen, dass Sie schon alle Steuern gezahlt haben.

Betriebe müssen für alle Kunden und alle Geschenke die Pauschalversteuerung nutzen - pro Person und Jahr maximal mit einem Wert bis 10.000 Euro; dieser Höchstbetrag gilt auch für einzelne Geschenke.

Schenkt Ihr Chef Ihnen zu einem besonderen Anlass (Kindsgeburt, Jubiläum oder Hochzeit) etwas, dann kann er diese Aufmerksamkeit immer als Betriebskosten abziehen (außer bei reinen Sachleistungen). Auch dann ist für Sie als Mitarbeiter das Geschenk nur steuerfrei, solange der Kaufpreis inklusive Umsatzsteuer unterhalb von 40 Euro bleibt. Sonst gilt der ganze Kaufpreis als zu vertsteuernder Arbeitslohn - auch Sozialversicherungsbeiträge fallen an.

Auch hier kann Ihr Chef abe die Steuer pauschal übernehmen. Ab 2015 wird die Freigrenze angehoben. Arbeitnehmer müssen dann erst Präsente versteuern, die einen Wert von 60 Euro übersteigen.

Übrigens: Ein Geldgeschenk vom Chef ist steuerlich gesehen immer das schlechteste. Unabhängig vom Betrag ist das immer steuerpflichtig.

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