München
Gericht verhandelt über gescheiterten Maskendeal

28.04.2022 | Stand 06.05.2022, 3:33 Uhr
FFP2-Masken mit CE-Zertifizierung liegen auf einem Tisch. −Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Illustration

Ein geplatzter Maskendeal der bayerischen Staatsregierung könnte den Steuerzahler doch noch teuer zu stehe kommen - wenn das Unternehmen, das die Masken verkaufen wollte, in einem aktuellen Rechtsstreit Recht bekommt. Es geht um eine Millionensumme.

Das Landgericht München I hat sich am Donnerstag mit einem gescheiterten Maskendeal der bayerischen Staatsregierung zu Beginn der Corona-Pandemie befasst. Es geht um die Summe von 1,5 Millionen Euro, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk über das Verfahren berichtet.

Ein Unternehmer aus Unterfranken hat den Freistaat auf diese hohe Summe verklagt, weil ein geplanter Deal mit FFP2-Masken dann doch nicht zustande kam. „Die Klageseite macht geltend, sie habe auf den Abschluss eines quasi zu Ende verhandelten Vertrages vertraut und deswegen finanzielle Vorleistungen erbracht“, sagte die Gerichtssprecherin. „Ohne vernünftigen, nachvollziehbaren Grund habe der Freistaat Bayern den Vertrag dann aber nicht unterzeichnet.“

Der Freistaat weist diese Darstellung nach Gerichtsangaben zurück. Die Maskenpreise seien damals, im April 2020, schon stark gefallen, darum habe der Freistaat sich „einfach nur für ein günstigeres Angebot entschieden“. Aus staatlicher Sicht sei das durchaus ein vernünftiger Grund, von dem geplanten Deal zurückzutreten.

„Der Freistaat Bayern ist der Auffassung, dass die Klage in vollem Umfang unbegründet ist“, sagte eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums, das bei dem geplanten Deal federführend tätig war. Ausschlaggebend für die Ablehnung sei ein zu hoher Preis von im „ursprünglichen Angebot“ 5,95 Euro pro Maske gewesen, hieß es aus dem Ministerium. Außerdem habe das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die Masken als „nicht verkehrsfähig“ eingestuft.

Das Gericht muss nun entscheiden, welcher Argumentation es folgt. In der Verhandlung wurden drei Zeugen gehört, ein Urteil fiel aber noch nicht. Ein Verkündungstermin soll am 13. Juni sein.

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dpa