München
Gericht untersagt Hipp-Werbeslogan für Kindermilch

09.07.2020 | Stand 02.12.2020, 11:01 Uhr
Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zu einem Gericht zu sehen. −Foto: Oliver Berg/dpa/Illustration

Das Landgericht München I hat eine Werbung des Babynahrung-Herstellers Hipp für Kindermilch untersagt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Konkret geht es um Sätze wie „7 x mehr brauchst du als ich, wirst groß, gesund - ganz sicherlich“ und „Kleinkinder benötigen bis zu 3 x mehr Calcium und sogar 7 x mehr Vitamin D als Erwachsene pro kg Körpergewicht“. Diese Slogans seien irreführend, urteilte das Gericht. Die pauschale Aussage, dass ein Kind sieben Mal mehr Vitamin D benötige als ein Erwachsener, müsse erläutert werden.

„Eltern sollten nicht den Eindruck bekommen, dass bestimmte Produkte nötig sind, damit ihr Kind ausreichend versorgt wird“, teilte die Verbraucherzentrale mit, die gegen die Hipp-Werbung geklagt und recht bekommen hatte. „Kinder über einem Jahr brauchen in der Regel keine speziellen Lebensmittel.“

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale

Urteil des Landgerichts München I

dpa