Riedenburg
Gericht sagt Nein zu Nachlass bei Grundsteuer

Leerstand in Riedenburger Geschäftshaus: Vermieterin verliert Prozess gegen die Kommune

25.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:08 Uhr

Riedenburg/Regensburg (rat) Im Streit um eine Ermäßigung der Grundsteuer hat sich die Stadt Riedenburg gestern vor dem Verwaltungsgericht Regensburg gegen eine örtliche Vermieterin durchgesetzt. Die Geschäftsfrau muss auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Die Klage gegen die Stadt Riedenburg war erhoben worden, weil die Kommune die Reduzierung der Grundsteuer für ein Geschäftshaus in Riedenburg verweigert hatte. Das erläuterte der örtliche Steuerberater Alois Halser, der die Klägerin vor dem Verwaltungsgericht vertrat, gegenüber unserer Zeitung. Die Rechtsgrundlage bildet ein Gesetz, das für den Fall, dass eine Immobilie mangels Mieter teilweise oder ganz leersteht, die Zahlung einer verringerten Grundsteuer vorsieht. Sollte der Rohertrag aus den Mieteinnahmen um 50 Prozent gesunken sein, greift eine 25-prozentige Grundsteuerermäßigung. Für den Fall, dass die Immobilie überhaupt nicht mehr vermietet ist, der Rohertrag also um 100 Prozent gesunken ist, kann die an die Kommune zu entrichtende Grundsteuer halbiert werden.

Die Stadtverwaltung hätte der Reduzierung der Grundsteuer aber nur zustimmen können, wenn der Vermieter nachweist, dass er sich intensiv um eine neuerliche Vermietung der Flächen bemüht. Diese Voraussetzung sah die Kommune aber als nicht erfüllt an. Da das Widerspruchsverfahren abgeschlossen war, trafen sich beide Streitparteien nun gestern vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg wieder. Konkret ging es um einen Streitwert im niedrigen dreistelligen Euro-Bereich.

Wie Andrea Rosenbaum, die Vorsitzende der zwölften Kammer am Verwaltungsgericht, erklärte, liege beim Steuerschuldner die "volle Darlegungslast". Er müsse "nachhaltige Bemühungen" vorweisen, neue Mieter zu finden. Das aber bezweifelte Rosenbaum: Der Mandant habe es "der Stadt extrem schwer gemacht, ihm einen Nachlass zu gewähren", sagte sie zu Halser.

Dem widersprach der Steuerberater: Die Kommune habe sogar selbst mit potenziellen Mietern Kontakt aufgenommen, um einen weiteren Leerstand in der Riedenburger Innenstadt zu verhindern. Außerdem habe ein Zettel im Schaufenster des Geschäfts darauf hingewiesen, dass Mieter gesucht würden. Wegen der hohen Investitionskosten für das Gebäude liegt es laut Halser im Interesse des Eigentümers, schnell Mieter zu finden. Mündlich sei zudem ein befreundeter Riedenburger Makler beauftragt worden, einen neuen Mieter zu finden.

Rechtsanwalt Gunther Ederer, der juristische Vertreter der Stadt Riedenburg, bezeichnete diese Aussage als "unglaubwürdig". "Ich bestreite den geschilderten Sachverhalt", ließ Ederer zu Protokoll nehmen. Die Frage müsse lauten: "Hat der Vermieter alles unternommen, um Mieter zu finden" Ederer gab darauf selbst eine Antwort. Es sei vom Vermieter weder ein regionales noch ein überregionales Inserat geschaltet worden. An der gestrigen Sitzung nahm auf der Seite der Beklagten nur der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, jedoch kein Vertreter der Kommune teil.

Gerügt wurde seitens der Behörde auch, dass nicht im Internet nach Mietern gesucht worden sei. Von Vermieterseite wurde dies damit erklärt, dass man weder einen Billig- noch einen Ein-Euro-Laden in Riedenburg habe ansiedeln wollen, sondern stattdessen gezielt nach Mietern aus bestimmten Branchen gesucht habe.

Rosenbaum nannte dies eine "nachvollziehbare unternehmerische Entscheidung" des Klägers, die aber nichts mit der Erhebung der Grundsteuer zu tun habe. Sie verwies auf neue Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, wonach es sich bei der Grundsteuer um eine objektunabhängige Steuer handle. Deshalb könne die Grundsteuer nur in "extremen Ausnahmefällen" reduziert werden. "Die Rechtsprechung gibt uns das extrem streng vor", sagte Rosenbaum. Der Kläger habe "nicht versucht, publik zu machen", dass der Laden leer steht."

Die Klage gegen die Stadt wurde deshalb abgewiesen. "Dieser Spruch entspricht definitiv der Rechtslage", erklärte Rechtsanwalt Ederer auf Nachfrage unserer Zeitung. Steuerberater Halser schloss dagegen nicht aus, dass der Kläger die nächste Instanz anrufen werde.