Gericht ordnet erneute Sicherungsverwahrung für Sexualmörder an

03.08.2012 | Stand 03.12.2020, 1:12 Uhr

Regensburg (dapd) Das Landgericht Regensburg hat für einen verurteilten Sexualmörder erneut die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Verteidigung des 34-Jährigen kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung am Freitag an, sie werde noch am gleichen Tag Revision einlegen. Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung am 23. Verhandlungstag dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren in Regensburg hatte fast acht Monate gedauert.

Der 34-Jährige hatte 1997 in einem Waldstück nahe Kelheim eine Frau erdrosselt und über dem leblosen Körper onaniert. Er wurde zur Jugendhöchststrafe verurteilt und verbüßte zunächst zehn Jahre Haft. Anschließend wurde er zum ersten Mal in Sicherungsverwahrung genommen.

Sein Fall musste noch einmal aufgerollt werden, weil das Bundesverfassungsgericht im Mai 2011 alle bisherigen Regelungen zur Sicherungsverwahrung für nichtig erklärt hatte. Der 34-Jährige war damals einer von vier Klägern, die das Karlsruher Urteil erzwungen hatten.

Gutachter diagnostiziert sexuellen Sadismus

Das Landgericht stützte seine Entscheidung am Freitag in der Hauptsache auf das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen, der beim Verurteilten sexuellen Sadismus diagnostiziert hatte. Es sei gar nicht die Frage, ob der Verurteilte rückfällig werde, sondern lediglich, wann dies erneut geschehe, sagte der Vorsitzende Richter Carl Pfeiffer. Vom Verurteilten gehe deshalb eine "hochgradige Gefahr" aus, wie sie das Bundesverfassungsgericht zur Auflage für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung gemacht habe.

Das Gericht räumte jedoch ein, dass sich die psychologischen Gutachter in dem Prozess bei der Beurteilung des 34-Jährigen lediglich auf Aktengutachten stützen konnten. Der Mann hatte sich einer erneuten psychologischen Begutachtung verweigert.

Die von der Verteidigung favorisierte Möglichkeit, den 34-Jährigen unter Führungsaufsicht zu stellen und unter strengen Überwachungsauflagen in die Freiheit zu entlassen, sieht das Gericht derzeit noch nicht. Zuvor müsse der Verurteilte sich erfolgreich einer therapeutischen Behandlung unterziehen.

Der Verteidiger des 34-Jährigen, der Münchner Rechtsanwalt Adam Ahmed, warf dem Gericht im Anschluss an die Verhandlung zum wiederholten Mal Voreingenommenheit und Unsachlichkeit vor. Er sei überzeugt, dass das Urteil vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand haben werde.