Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einer Internet-Influencerin auferlegt, ihre Beiträge auf der Plattform Instagram als Werbung zu kennzeichnen.
Auf Antrag eines Verlages erließ das Gericht eine unanfechtbare einstweilige Verfügung gegen die junge Frau, die als „Sonnyloops“ in ihren Beiträgen vielerlei Produkte und Dienstleistungen vorstellt und auch verlinkt. Nach Auffassung der Richter handelt es sich dabei um Werbung, die als solche gekennzeichnet werden müsse.
„Sonnyloops“ hat auf Instagram und Youtube jeweils mehr als 600.000 Anhänger. Der Instagram-Account der Frau sei als kommerziell einzuordnen, befand das Gericht. Das sei für die Nutzer aber nicht unmittelbar zu erkennen, weil sie sich als Privatperson präsentiere, die andere an ihrem Leben teilhaben lasse. Die Influencerin habe sich auch in mindestens zwei Fällen ausdrücklich für Reiseeinladungen als Gegenleistung bedankt.
Der Anwalt von „Sonnyloops“ hält die Anforderungen des Gerichts für zu weitgehend. Faktisch würden sie dazu führen, dass über nahezu jedem Post bekannter Influencer das Wort „Werbung“ stehen müsse, teilte er mit. Die Nutzer erführen dann gerade nicht, ob es eine Gegenleistung für die Nennung gegeben habe oder nicht. Seine Mandantin wolle den Beschluss nicht anerkennen und den Rechtsstreit in der Hauptsache weiterbetreiben. Notfalls müsse der BGH eine höchstrichterliche Entscheidung fällen.
dpa
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