München - Das bayernweite allgemeine Grillverbot auf öffentlichen Plätzen ist unverhältnismäßig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag entschieden und damit die Regelung gekippt.
Das berichtet der BR am Nachmittag. Bisher galt das Verbot unter Verweis auf Infektionschutzgründe. Grillen unabhängig von der Teilnehmerzahl in der Öffentlichkeit zu verbieten, sei aber unverhältnismäßig, urteilte das Gericht.
Mit diesem Beschluss dürfte das Grillen in der Öffentlichkeit wieder erlaubt sein. Allerdings gelten nach wie vor Regeln wie Abstand und Vorsicht.
DK
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