Ansbach
Gericht erörtert Untersuchung befruchteter Eizellen

29.11.2018 | Stand 02.12.2020, 15:08 Uhr
Ein hölzerner Hammer liegt auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal des Landgerichts. −Foto: Uli Deck/Archiv

Darf ein Labor in München befruchtete Eizellen auch ohne Zustimmung der Bayerischen Ethikkommission genetisch untersuchen? Mit dieser Frage hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag in Ansbach befasst.

Er will seine Entscheidung am Montag verkünden, erklärte aber schon, wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zulassen zu wollen. Das Labor Synlab streitet dafür, bestimmte Untersuchungen ohne Erlaubnis der Kommission vornehmen zu dürfen. Die Landeshauptstadt München hatte das untersagt.

Die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID), bei der man die befruchteten Eizellen auf Krankheiten untersucht, bevor sie in die Gebärmutter eingepflanzt werden, ist hochumstritten und in Deutschland stark reglementiert. Untersuchungen dürfen laut Embryonenschutzgesetz erst durchgeführt werden, wenn die zuständigen PID-Ethikkommissionen der Länder positiv über einen entsprechenden Antrag entschieden haben.

Das Münchner Labor begründet seine Klage damit, dass die sogenannten Trophektodermbiopsien, um die es vor Gericht geht, gar nicht unter das Embryonenschutzgesetz fallen. Bei der Untersuchung würden nicht dem Embryo direkt Zellen entnommen, sondern dem umgebenden Gewebe, aus dem nach einer Einnistung in die Gebärmutter der Mutterkuchen entsteht.

dpa