Allersberg
Georg Decker klagt gegen Fragestellung des konkurrierenden Bürgerbegehrens

Unterschrifen sollen nicht anerkannt werden: Einspruch vom Landratsamt bereits zurückgewiesen - Wahllokal für Entscheid am Sonntag eingerichtet

12.05.2020 | Stand 02.12.2020, 11:22 Uhr

Allersberg Für den kommenden Sonntag, 17. Mai, steht in der Marktgemeinde Allersberg der Bürgerentscheid zur Ausweisung von gewerblichen Bauflächen westlich von Altenfelden mit den Gebieten Allersberg West I und West II ins Haus. Eigentlich sollte der Bürgerentscheid als eine reine Briefwahl durchgeführt werden, weshalb die Abstimmungsberechtigten längst die Wahlunterlagen für den Entscheid erhalten haben. Viele Wahlberechtigte haben auch schon ihre Stimme abgegeben. Doch nicht alle Stimmen sollen gültig sein, klagt jedenfalls Georg Decker vor dem Verwaltungsgericht. Das Landratsamt hat den Protest bereits abgewiesen.

Trotzdem stand am Montagabend in der konstituierenden Sithzung des Allersberger Marktrats nochmals die Organisation des Bürgerentscheid auf der Tagesordnung. Beschlossen, dass in der Grundschule noch ein Wahllokal eingerichtet wird. Hier können alle Stimmberechtigten ihre Entscheidung treffen und den Stimmzettel abgeben, die keinen Gebrauch von der Briefwahl machen wollen. Geöffnet ist Wahllokal von 8 bis 18 Uhr.

Eine Beschlussfassung rein formeller Art mussten die Markträte dazu treffen. Denn rein rechtlich wäre es auch möglich gewesen, wie Bürgermeister Daniel Horndasch erläuterte, die Frist für die Durchführung des Bürgerentscheids von drei Monaten nach Abgabe der Bürgerbegehren im Rathaus um bis zu weitere drei Monate zu verlängern.

Dieses Thema hatte aber der Marktgemeinderat bereits in seiner Sitzung im März bei der Zulassung der beiden Bürgerbegehren und der Festlegung für den Bürgerentscheid auf den 17. Mai erledigt. Denn mit der Festlegung des Abstimmungstermins hatte das Gremium bereits kundgetan, dass es von einer Verlängerung keinen Gebrauch machen will. Rein formal, so der Bürgermeister, sollte es nun aber noch eine Abstimmung geben, dass keine Verlängerung erfolgt. So habe es jedenfalls das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde geraten. Bei drei Gegenstimmen beschloss dies der Marktrat noch ergänzend.

Bei der Beratung des Tagesordnungspunktes zum Bürgerbegehren wurden auch noch bekannt, dass Georg Decker - neues Marktratsmitglied der Grünen und Sprecher der Bürgerinitiative "Lebenswertes Allersberg" - beim Landratsamt erwirken wollte, dass die Unterschriften für das konkurrierende Bürgerbegehren "Für Fortschritt und Entwicklung in Allersberg" nicht anerkannt werden. Nach Informationen unserer Zeitung hält Decker die Fragestellung des Bürgerbegehren "Für Fortschritt und Entwicklung in Allersberg" juristisch für nicht korrekt. Das Landratsamt habe den Protest bereits abgelehnt, erklärte Bürgermeister Horndasch.

Seinen Worten zufolge liegt der Antrag nun beim Verwaltungsgericht in Ansbach. Erst am Tag der konstituierenden Sitzung habe er die entsprechende Nachricht aus Ansbach erhalten. Doch sei der Antrag derart umfangreich, dass man sich innerhalb weniger Stunden damit nicht ausgiebig befassen könne. Ob eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts noch vor dem Termin des Bürgerentscheids getroffen wird, muss abgewartet werden.

rm/jom