Neuburg
Geohrfeigt, geschlagen, Polizeibeamte angespuckt

Amtsgericht Neuburg: Angeklagter gesteht den Großteil seiner Taten - Geschädigte Lebenspartnerin sagt aus

01.10.2020 | Stand 23.09.2023, 14:29 Uhr
Patricia Viertbauer
Ein 47-Jähriger muss sich wegen Körperverletzung, Beleidigung und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamter vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten. −Foto: Schanz

Neuburg - Unter anderem wegen Körperverletzung, Beleidigung und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte muss sich zur Zeit ein 47-Jähriger vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten.

Die Anklageschrift von Staatsanwalt Thorsten Schalk war lang, zu einer großen Diskussion mit dem Beschuldigten kam es aber nicht, denn der Neuburger gestand den Großteil seiner Taten. Am 13. April soll er seine damalige Lebenspartnerin in deren Wohnung geohrfeigt, mit der Faust gegen den Brustkorb und anschließend mit einem Wäscheständer geschlagen haben. Als die Frau auf dem Boden zusammensackte, soll er versucht haben, ihr ins Gesicht zu treten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten außerdem vor, die Geschädigte am zweiten Juni erneut verletzt zu haben. Als sie dann am Boden lag, soll er sie an den Ohren hochgezogen und ihr so eine drei Zentimeter lange Risswunde am Ohr zugefügt haben. Am selben Tag ließ die Frau ihre Wunde ambulant nähen. Als sie wieder zu Hause war, soll der Angeklagte mit der Hand gegen die frisch versorgte Verletzung geschlagen haben. Die Polizei wurde informiert und nahm den Mann in Sicherheitsgewahrsam mit auf die Wache.

Der 47-jährige Neuburger soll die Beamten mehrfach beleidigt haben, unter anderem mit den Worten "Nazis" und "Deine Eltern sind sicher Geschwister". Nach den Vorkommnissen in der Wohnung der Geschädigten wurde ein Kontaktverbot erwirkt, das der Angeklagte mehrfach missachtete. Als die Polizei zu einer Wohnungsdurchsuchung kam, soll der Mann den Beamten gedroht haben, ihnen "die Kehle herauszureißen". Außerdem bespuckte er laut Anklageschrift einen der Polizisten, um diesen mit dem Corona-Virus zu infizieren.

Nachdem Staatsanwalt Thorsten Schalk die Tatvorwürfe verlesen hatte, wandte sich Richter Christian Veh an den Angeklagten: "Da kommt einiges zusammen." Genauer gesagt: Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Sachbeschädigung, Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz. "Und ein langes Vorstrafenregister haben Sie auch, mit Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Diebstahl", ergänzte Veh.

Der Angeklagte gestand gleich zu Anfang der Verhandlung den Großteil seiner Taten, entschuldigte sich dafür und versuchte die Wutausbrüche mit seiner Alkoholsucht zu erklären. Nur die Beleidigung der Polizeibeamten dementierte er. Am ersten Verhandlungstag wurde eine Zeugin geladen - die ehemalige Lebenspartnerin des Angeklagten. Diese erzählte bis ins kleinste Detail von den Angriffen auf sie in ihrer Wohnung. "Er hat damals nur vorübergehend bei mir gewohnt, als Übernachtungsgast. Zu der Zeit waren wir beide starke Trinker und als er mich zusammengeschlagen hat, war er auch stark angetrunken." Das bestätigte der Angeklagte - eine Flasche Wodka und mehrere Bier soll er intus gehabt haben.

An Teile der Gewalttaten erinnerte sich die Geschädigte nicht mehr. "Ich weiß aber auf jeden Fall, dass ich deswegen eine Angststörung habe, unter posttraumatischen Belastungsstörungen leide und konstant auf Beruhigungsmittel angewiesen bin", so die Frau. "Die beiden Tattage - 13. April und zweiter Juni 2020 - liegen fast zwei Monate auseinander: Warum haben sie ihn nach den ersten massiven Schlägen nicht herausgeworfen", fragte Richter Veh. "Ich war jahrelang obdachlos und wollte einfach niemanden auf die Straße setzen", erklärte die Geschädigte. Nach ihrer Aussage entschuldigte sich der Angeklagte bei ihr: "Tut mir leid, ich kann das nie wieder gut machen." "Kannst du auch nicht", antwortete die Frau und verließ den Gerichtssaal.

Der Angeklagte beteuerte, es sei das erste Mal gewesen, dass er eine Frau verletzt hat und es habe am Alkohol gelegen. "Bier macht müde, Wein macht lustig und der Schnaps macht manche Leute aggressiv", meinte Richter Veh. An einem zweiten Verhandlungstag sollen vier der betroffenen Polizeibeamten der Polizeiinspektion Neuburg in den Zeugenstand gerufen werden. Diese sollen über die Beleidigungen und das Spucken des Angeklagten sprechen. Der Fortsetzungstermin findet in drei Wochen statt, an diesem Tag soll auch das Urteil gefällt werden. Bis dahin bleibt der Angeklagte wie die vergangenen Wochen auch in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Augsburg.

DK

Patricia Viertbauer