Peutenhausen
Genehmigung für Bergwirt

03.08.2015 | Stand 02.12.2020, 20:57 Uhr

Peutenhausen (bdh) Vor ihrer Gemeinderundfahrt hatten sich die Gachenbacher Volksvertreter bereits im Sitzungssaal in Peutenhausen getroffen, um einige Themen zu bearbeiten. Wichtigster Punkt auf der Tagesordnung war dabei die Nutzungsänderung, die Umberto Freiherr von Beck-Peccoz für das ehemalige Gasthaus Bergwirt in Peutenhausen beantragt hatte.

Hintergrund war natürlich, dass in dem Gebäude wohl noch im August Asylbewerber untergebracht werden sollen (wir berichteten). Der Gemeinderat stimmte der künftigen Nutzung für soziale Zwecke ausnahmslos zu.

Aus den eingereichten Unterlagen geht nun auch hervor, dass hier maximal 27 Flüchtlinge aufgenommen werden können, 16 im Erdgeschoss, wo bisher Gastraum und Saal waren, und elf im Obergeschoss. Wie im Rahmen eines Bauantragsverfahrens nicht unüblich, sollen die Nachbarn von der Verwaltung über die Planung informiert werden.

Bei der Infoveranstaltung zur Unterbringung von Asylbewerbern am vergangenen Dienstag hatte Lengler seine Bürger dazu aufgerufen, sich als Helfer zur Verfügung zu stellen. Mit Erfolg: 16 Unterstützer hätten sich bis Ende vergangener Woche bereits gemeldet, sagte er.

Auch einem weiteren Bauantrag stimmten die Räte zu. Sie hatten nichts dagegen, dass Georg Preschl auf seinem Grundstück an der Straße Zur Schildwache eine Gartenhütte errichtet. Auch gegen die Ergänzungssatzung Am Fuchsberg der Nachbargemeinde Aresing gab es keine Einwände. Belange der Gemeinde Gachenbach würden nicht berührt, war man sich einig.

Um eine Formalität handelte es sich beim Erlass einer Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung. In der alten Satzung sei festgesetzt, dass die Gemeinde in die Kanalisation eingeleitetes Abwasser auch auf Kosten des betroffenen Grundstückseigentümers untersuchen lassen könne. Allerdings gebe es für die Gemeinde keine Gesetzesgrundlage, diese Kosten pauschal abzuwälzen, erklärte Lengler. Der Absatz wird also geändert. Die Möglichkeit, Abwasser zu untersuchen, bleibt der Gemeinde jedenfalls erhalten.