Gemeindliche Versäumnisse

26.05.2020 | Stand 02.12.2020, 11:17 Uhr

Zum Bericht "Großer Ärger um eine alte Leitung" (PK vom 23. Mai) über die erste Sitzung des Wolnzacher Bauausschusses und die Beschädigung einer Rohrleitung bei der Bebauung rund um den einstigen Garaus-Weiher: Seit Ostern 2019 wusste das Wolnzacher Bauamt über die Betonrohrleitung Bescheid, da sie von mir informiert wurde, es aber anscheinend keinen interessierte.

Am 16. Juli entdeckten wir, dass circa 120 Meter privater Kanal von den Baustellen mit Betonschlamm verfüllt wurde. Wir informierten das Wolnzacher Bauamt, das zu uns sagte, dass es für den privaten Kanal nicht zuständig sei. Doch ein paar Tagen später entdeckten sie, dass der Betonschlamm auch in das öffentliche Kanalnetz gelangte. Wie weit die Rohre vom Kanal beschädigt sind, konnte uns keiner sagen.

Die meisten Ortstermine mit dem Landrats- und Wasserwirtschaftsamt sind am Anfang durch meine Initiative erfolgt. Die Einleitung von dem Quellwasser des Weihers war in Ordnung, jedoch die Einleitung durch Pumpen von der Baustelle war untersagt.

Die Vorsitzende Richterin des Bayerischen Verwaltungsgerichts München hat bei dem Urteil vom 16. Oktober 2019 ihren Unmut über die Versäumnisse kundgetan.

Die Gemeinde hätte den Garaus-Weiher zum Beispiel erwerben können und eine wunderbaren Bürgergarten für wenig Geld mitten im Markt gestalten können. Wir sind wahrscheinlich die einzige Gemeinde in Bayern, wo ein Weiher (Biotop) plattgemacht und mit zwei Mehrfamilienhäuser bebaut wurde. Vielleicht bekommen wir hierfür mal eine Urkunde.

Paul Glück

Wolnzach