Gemeinde muss Baugebiete reduzieren

24.09.2008 | Stand 03.12.2020, 5:34 Uhr

Wird jetzt saniert: Das Turnhallendach der Schule in Unterstall. - Foto: Hammerl

Bergheim (DK) Knapp anderthalb Stunden benötigte der Gemeinderat Bergheim, um den überarbeiteten Flächennutzungsplan (FNP) zu verabschieden. Planer Günther Maak stellte den FNP ausführlich in allen Details mit der von Bauaufsicht und Unterer Naturschutzbehörde erhobenen Einsprüche vor.

Letztere waren mittlerweile mit dem Landratsamt weitgehend abgestimmt und überwiegend ausgeräumt worden. Der gefundene Kompromiss erstreckte sich über alle 13 Änderungsbereiche des FNP, mit Ausnahme des Baugebietes Am Trauberg, für das das Landratsamt zunächst eine Genehmigung völlig ausgeschlossen hatte. Für den letzten Planungsstand war jedoch von der Bauaufsicht die Genehmigung in Aussicht gestellt worden, während die Untere Naturschutzbehörde dagegen argumentierte, wertvolle Ortsrandstrukturen von Unterstall würden zerstört.

"Vollkommen negativ"

"Ich habe noch nie irgendwo so eine negative Stellungnahme gesehen", merkte der Landschaftsarchitekt der Bayerischen Landessiedlung GmbH dazu an, "das ist der Hammer – vollkommen negativ". Leicht sei es nicht, "aber man kann es heilen". Nur, wenn die Gemeinde das Baugebiet im vorgesehenen Umfang ausweisen wolle, dann müsse sie etwas tun. Maak meinte, das Landratsamt zeige im Gegenzug durchaus Verständnis für die Gemeinde, die sich aufgrund bereits abgeschlossener Erschließungsverträge in Zugzwang sehe. Die Ortsrandstrukturen sollen nun quasi nach außen verlagert werden, also um das Baugebiet herum neu entstehen. Problem sei nur, so Maak weiter, diese Ausgleichsflächen für die Gemeinde zu bekommen, denn sie vom Bauland abzuzwacken, läge nicht im Interesse der Gemeinde. Die Fläche um das Bodendenkmal wird herausgenommen. Bürgermeister Michael Hartmann schlug vor, den Trauberg im FNP zu belassen und das Risiko einzugehen, dass das Landratsamt hier Streichungen vornehme. Alternative wäre gewesen, selbst zu kürzen, denn etwa zwei Drittel des Baugebietes wären laut Planer problemlos im Rahmen des FNP genehmigungsfähig. Die Gemeinderäte folgten dem Beschlussvorschlag einstimmig, da ohnehin parallel das Verfahren für das Baugebiet liefe.

Auch die Änderungsvorschläge für Bergheim und Attenfeld wurden einstimmig abgesegnet. So sollen Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete aktualisiert und an die Gegebenheiten und Flurgrenzen angepasst werden. In Bergheim wird auf Antrag von Josef Kaufmann die Flurnummer 456 aus der Änderungsfläche Nr. 1 herausgenommen. Der Abstand zwischen Wohnbebauung und der Asphaltmischanlage der Firma Schulz beträgt 645 Meter, der vorgeschriebene Abstand von 500 Metern wird also vollauf eingehalten. Dennoch soll ein Grünstreifen errichtet und ein Hinweis auf mögliche Gerüche und Lärm in die Erschließungsverträge aufgenommen werden.

Die Änderungsbereiche 2, 3 und 4 werden "städtebaulich und topografisch sinnvoll" (O-Ton Maak) angepasst, da das Landratsamt strikt ablehnt, die Höhenlinie 396 zu überschreiten. Der Kompromiss sieht eine nahezu gleich große Fläche vor, die dadurch geschaffen wird, dass an tiefer gelegener Stelle ausgeweitet wird, das Bodendenkmal ausgenommen. Für 5 und 6 wird Retentionsausgleich geschaffen, im Bereich 7, beim Naturdenkmal Schindkrippe, wird die Bebauung gestrichen, ein Spielplatz kann errichtet werden. In Attenfeld bleibt es bei der geplanten Ausweisung, jedoch wird die Ausgleichsfläche vergrößert, um eine neue Ortsrandzone aus Streuobstwiesen aufzubauen. Das Landratsamt hatte hier wegen der Obstwiese Bedenken, konnte aber nicht ablehnen, da die Wiese innerhalb der Ortsabrundungsgrenzen von 1981 liegt.