Gemeinde lässt "Wegezoll" für Forststraßen nicht gelten ¶ ¶ ¶

28.06.2006 | Stand 03.12.2020, 7:45 Uhr

Adelschlag (vwi) Seit gut eineinhalb Jahren bestand die Forderung des Forstamtes Eichstätt, für das Benutzen der forsteigenen Wege durch die Gemeinde und durch private Waldbesitzer eine Gebühr einzuheben.

Die Gemeinde ließ dies jedoch nicht gelten und stellte die gleiche Forderung an den Staat, der zum Zwecke der eigenen Waldbewirtschaftung schließlich seinerseits Gemeindewege benutze. Eine Lösung des Problems soll nun sein, dass beide Seiten auf solcherart "Maut" oder "Wegezoll" verzichten und Gemeinde und Staatsforst ihre Wege in "Schuss" halten. Werden Wege neu ausgebaut, ist wie bisher ein "Umlegeverfahren" auf die Grundeigner möglich.