München
Geldstrafe wegen Angriffs auf Polizisten nach Kontrolle

04.11.2021 | Stand 12.11.2021, 3:34 Uhr
Die Justitia ist an einer Scheibe zu sehen. −Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

In der Münchner S-Bahn eskaliert eine Kontrolle, ein Fahrgast greift mehrere Bundespolizisten an. Dafür wird er zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch der Mann sagt, das eigentliche Opfer sei er selbst.

Wegen eines Angriffs auf Bundespolizisten nach einer Fahrscheinkontrolle ist ein 54-Jähriger zu einer Geldstrafe von 2 700 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht München befand den Mann am Donnerstag unter anderem für schuldig, einer Beamtin ins Gesicht geschlagen und in den Finger gebissen zu haben. Der Vorfall hatte Schlagzeilen gemacht, weil sich ein Polizist beim Einsatz auf Kopf- und Halsregion des Angeklagten gekniet haben sollte.

Zu der Auseinandersetzung war es gekommen, nachdem zwei Fahrscheinkontrolleure in einer Münchner S-Bahn das Ticket des 54-Jährigen für ungültig hielten - fälschlicherweise, wie sich im Prozess herausstellte. Sie stiegen mit ihm an der Station Isartor aus, wo es zu einem Gerangel kam. Nach Angaben des Angeklagten schlug ihm einer der Kontrolleure grundlos in den Bauch. Die beiden S-Bahn-Angestellten machten vor Gericht erst widersprüchliche Angaben zum Geschehen. Schließlich gaben sie zu, dass einer von ihnen den Mann geschlagen habe. Richter Alexander Fichtl stellte das Verfahren in dem Punkt ein.

Hinzugerufene Bundespolizisten wollten die Personalien des Fahrgasts überprüfen. Weil er sich nicht ausweisen wollte, brachten ihn die Beamten zu Boden, um ihn zu durchsuchen. Dagegen wehrte sich der Mann mit Schlägen und Tritten und schrie laut um Hilfe. Wegen der Behandlung durch die Polizisten habe er nicht mehr atmen können, ließ er seinen Verteidiger David Mühlberger mitteilen. Eine Polizistin hatte den Vorfall seinerzeit mit ihrer Bodycam gefilmt. Nachdem das Video öffentlich geworden war, hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die Polizei eingeleitet.

Vor Gericht sagten mehrere der insgesamt fünf beteiligten Beamten, sie könnten sich nicht erinnern, ob der Kollege auf dem Hals gekniet habe. Auch der Bundespolizist, der den Mann auf dem Bahnsteig festgehalten hatte, sagte, er wisse nicht mehr, ob er das Knie auf die Halsregion setzte. Er habe den Fahrgast fixieren müssen, weil er sich sehr aggressiv verhalten habe.

Richter Fichtl sagte in der Urteilsbegründung, der Polizei sei wegen der Aggressivität des 54-Jährigen keine andere Wahl geblieben, als Zwang anzuwenden. Eine Sachverständige kam am letzten Prozesstag zu dem Schluss, dass das Vorgehen der Polizei wahrscheinlich nicht lebensgefährlich für den Passagier war.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in doppelter Höhe beantragt. Verteidiger Mühlberger plädierte hingegen auf Freispruch. Die polizeiliche Maßnahme sei von vornherein unrechtmäßig gewesen. Bei den Handlungen des Angeklagten habe es sich daher um Notwehr gehandelt. Er kündigte an, in Berufung zu gehen.

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dpa