München
Geldstrafe gegen VfB reduziert

30.01.2019 | Stand 02.12.2020, 14:44 Uhr

München (bfv) Das Sportgericht Bayern hat die im November 2018 gegen den VfB Eichstätt ausgesprochene Geldstrafe wegen Verletzung der Platzdisziplin im Auswärtsspiel beim FC Bayern München II deutlich reduziert: Im Wiederaufnahmeverfahren wurde die Strafe von ursprünglich 800 Euro auf jetzt 300 Euro festgesetzt.

Der Regionalligist hatte gemäß Paragraf 46, Absatz 5 der Rechts- und Verfahrensordnung fristgerecht die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Der Klub konnte nachträglich den Täter identifizieren, der beim Spitzenspiel im Stadion an der Grünwalder Straße im Gästeblock Pyrotechnik gezündet und damit eine zweiminütige Spielunterbrechung verschuldet hatte. Im neu aufgerollten Verfahren konnte der VfB Eichstätt zudem gegenüber dem Sportgericht Bayern rechtssicher darlegen, dass der Täter die jetzt gegen den Verein verhängte Strafe in Höhe von 300 Euro aus eigener Tasche bezahlen wird. Weitere Sanktionen wie etwa ein Stadionverbot obliegen dem VfB.

Mit Eichstätt hat damit erstmals ein Verein von der beim Verbandstag im Mai 2018 beschlossenen Möglichkeit einer Wiederaufnahme eines bereits abgeschlossenen sportgerichtlichen Verfahrens Gebrauch gemacht. Die Delegierten hatten sich im Mai 2018 in Bad Gögging dafür ausgesprochen, die Aufklärungsarbeit der unabhängigen bayerischen Sportgerichte bei Vorfällen jeglicher Art ganz klar "täterorientiert" auszurichten und die Täter für ihr Fehlverhalten zur Rechenschaft zu ziehen. Gelingt es, die Täter zu identifizieren oder engagiert sich ein bereits identifizierter Täter als Wiedergutmachung nachweislich über das normale Maß hinaus ehrenamtlich für Sport- oder Sozialprojekte, können die Sanktionen gegen die Vereine reduziert werden. Sollte ein Verein die Täter erst nach dem rechtskräftigen Abschluss des Sportgerichtsverfahrens ermitteln können, kann das Verfahren neu aufgerollt werden.

Gleichzeitig wurden die Strafen (§ 48 RVO) bei Fällen von Gewalt, Diskriminierung oder dem Einsatz von Pyrotechnik drastisch erhöht: Bei Vorfällen in der Bayernliga können Strafen von bis zu 25000 Euro verhängt werden, in der Regionalliga Bayern sogar bis zu 50000 Euro (mindestens 300 Euro). In den Klassen darunter reichen die finanziellen Sanktionen von der Mindeststrafe in Höhe von 300 Euro bis zu 12000 Euro. Zudem drohen weitere Folgen wie Platzsperren und auch Punktabzüge (etwa bei wiederholten Pyrotechnik-Vorfällen oder einer Unterbrechung von mehr als fünf Minuten in einem Spiel). Im Extremfall ist die Versetzung in eine niedrigere Spielklasse möglich.