Geldanlage - Tagesgeld für Jugendliche

14.02.2017 | Stand 02.12.2020, 18:39 Uhr

Sparen ist nur für die Großen? - von wegen! Einige Banken bieten Tagesgeldkonten für Kinder an, zu guten Konditionen.

Eltern, die eine Finanzreserve für ihre Kinder anlegen wollen, greifen häufig auf Tagesgeld zurück. Die Konten sind flexibel, leicht zu handhaben, verursachen keine Gebühren und sind bei der richtigen Auswahl gut verzinst. Da die Zinsen variabel sind, können Banken bei steigendem Marktzins die Vergütung nach oben anpassen. Umgekehrt gilt: Verringert sich das Zinsniveau, geben die Zinsen für Tagesgeld peu à peu nach. Feste Einzahlungsbeträge sind nicht vorgeschrieben, die Zahlungshöhe und die Häufigkeit der Überweisungen liegen im Ermessen des Geldgebers. "Häufig werden Tagesgeld-Konten für Minderjährige als Sparkonten geführt. Da sie auf den Namen des Kindes lauten, lässt sich dessen Sparerpauschbetrag gezielt nutzen, um Abgeltungsteuer zu sparen", sagt ein ING-Diba-Sprecher.

Kontoeröffnung erfordert gesetzlichen Vormund
Minderjährige dürfen eigenständig kein Tagesgeld anlegen. Stellvertretend für das Kind ist dies nur den gesetzlichen Vertretern erlaubt. Dazu müssen sich die Eltern oder der gesetzliche Vormund gegenüber der Bank legitimieren. Die Geburtsurkunde oder andere amtliche Papiere des Kindes werden zum Nachweis der Vormundschaft benötigt. Die gesetzlichen Vertreter sind bis zur Volljährigkeit des Kindes verfügungsberechtigt und können Ein- und Auszahlungen auf dem Konto vornehmen.

Vertrag zugunsten Dritter
Wenn Großeltern oder Paten Tagesgeld für den Enkel oder das Patenkind anlegen wollen, etwa um Geld zu schenken, erfordert dies einen Vertrag zugunsten Dritter. Das Konto wird dann auf den Namen des Begünstigten, etwa das Kind, eingerichtet. Ist das Kind noch nicht volljährig, sind die Eltern bis zum 18. Lebensjahr vertretungsberechtigt. Ab Volljährigkeit kann das Kind selbstständig Transaktionen vornehmen. ?Die ING-Diba sperrt ab dem 18. Geburtstag automatisch den Zugang für die Eltern und schaltet neue Pin/Tan-Daten für das Kind frei. Allerdings muss sich der Nachwuchs nachträglich legitimieren?, so der Banksprecher.

Tagesgeld für Minderjährige ist eine Seltenheit
Die Konditionen von Tagesgeld für Minderjährige sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Einige Institute machen sich erst gar nicht die Mühe und bieten keine Kinderkonten an. Bei Direktbanken sieht es hingegen besser aus. So bieten beispielsweise ING-Diba, 1822 direkt oder Renault Bank direkt Tagesgeld für Kinder an.

Festgeld für Kinder bei IKB
Die IKB verzinst Festgeld aktuell mit 1,20 Prozent für fünf Jahre. Um dort ein Festgeld- oder auch Tagesgeldkonto für Kinder einzurichten, benötigt der Nachwuchs zunächst ein Konto dort. Das ist kostenlos und ein reines Konto, um Zinsen, Ein- oder Auszahlungen zu verbuchen. Dazu müssen die Eltern lediglich ein Formular auf der Website herunterladen und sich per Postident-Verfahren ausweisen.

Das Renault Bank direkt U 18-Konto
Das U-18-Tagesgeld-Konto von Renault Bank direkt bietet 0,70 Prozent Tagesgel-Zinsen pro Jahr. Für das U-18-Festgeld-Konto erhalten junge Sparer 1,10 Prozent bei einer Laufzeit von fünf Jahren. Dabei sind Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro über die französische Einlagensicherung abgedeckt. Durch die monatliche Zinsauszahlung profitieren junge Anleger von einem erfreulichen Zinseszinseffekt.

Verfügungen müssen nachvollziehbar sein

Eltern oder Großeltern, die Tagesgeld auf den Namen ihrer Kinder oder Enkel anlegen, dürfen das Kapital und die Erträge nicht einfach zurückbuchen und wieder für sich verwenden. Der Kapitalübertrag sollte auf Dauer angelegt sein, andernfalls wittert das Finanzamt Gestaltungsmissbrauch. Das heißt aber nicht, dass das Geld für alle Zeit dem Zugriff der Eltern entzogen ist. Wird zum Beispiel das Geld für einen Internatsplatz des Kindes an einer auswärtigen Schule benötigt, so ist dies ein einleuchtender Grund, Sparguthaben abzuheben. Auch das Motiv des Steuersparens erlaubt Geldtransfers zwischen Familienmitgliedern. Der Bundesgerichtshof entschied einen entsprechenden Fall zu Gunsten der Eltern. Die Richter urteilten, dass die Erziehungsberechtigten trotz Vermögensübertrag auf die Kinder, das Geld jederzeit zurückholen dürfen. Denn das Motiv der Eltern, Geld im Namen der Kinder anzulegen, um damit deren Sparerfreibeträge auszunutzen, sei nachvollziehbar und berechtigt. Damit sei das Kapital noch nicht in das Eigentum der Kinder übergangen. Im zu entscheidenden Fall hatte sich eine Bank geweigert, das Geld vom Konto des minderjährigen Kindes auf ein elterliches Konto zurück zu buchen. Das Geldinstitut witterte einen Missbrauch der Vertretungsmacht der Eltern. Die Bundesrichter widersprachen dieser Auffassung. Da die Summen aus dem Vermögen der Eltern stammten, könnten diese auch darüber verfügen, so die Richter (Az. XI ZR 220/03).

Geldanlage-Vergleich: Diese Zinsen gibt es derzeit bei Tagesgeld, Festgeld und Sparbriefen." class="more" domain="www.donaukurier.de"%>