Geldanlage - Bei der Einlagensicherung auf Nummer sicher gehen

25.01.2016 | Stand 02.12.2020, 20:17 Uhr

Die europäische Wirtschaftskrise ist noch nicht vorbei. Deshalb sollten Anleger besonders auf die Einlagensicherung achten. Diese ist von Bank zu Bank unterschiedlich.

Nach der Finanzkrise im Jahr 2008 erließ die Europäische Union eine Richtlinie, wonach jede Bank in der EU pro Anleger 100.000 Euro an Spareinlagen gesetzlich garantieren muss. Dazu gehören Guthaben auf Giro- , Tagesgeld- , Festgeld, Fremdwährungskonten sowie Sparbriefen. In geringem Umfang sind auch Wertpapiere von der Regelung erfasst. Nicht abgesichert sind Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Zertifikate.

Einlagensicherung nur pro Person
Die Einlagensicherung gilt nur pro Kunde und nicht, wie man es gelegentlich zu lesen bekommt, pro Bankkonto. Denn das würde bedeuten, dass Anleger, die mehrere Bankkonten bei einem Institut unterhalten, gleich mehrfach die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro in Anspruch nehmen könnten. Richtig ist: Die Einlagensicherung gilt pro Anleger und Bank. DAB-Pressesprecher Jürgen Eikenbusch unterstreicht: "Es bringt nichts, mehrere Konten bei der gleichen Bank zu eröffnen, weil sich die Einlagensicherung nicht auf die Zahl der Konten, sondern die Zahl der Personen bezieht." Wer mehrere Konten bei einer Bank betreibt, muss die Einlagensicherung von 100.000 Euro aufteilen. Vor allem Ehepaare profitieren von dieser Regelung. Da jedem Partner 100.000 Euro Einlagensicherung zustehen, verdoppelt sich der Schutzschild auf 200.000 Euro. Das betrifft auch Gemeinschaftskonten. Etwas anders gestaltet sich die Sache bei großen Geldvermögen. Hier können Anleger den Garantiespielraum leicht erweitern. "Wer Guthaben über 200.000 Euro vollständig absichern will, der kann das Vermögen auf verschiedene Banken verteilen und so die gesetzliche Basissicherung mehrfach in Anspruch nehmen", empfiehlt Chistoph Hommel von der Verbraucherzentrale Bayern.

Bei der Einlagensicherung darf es auch gerne mehr sein
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung bieten viele Kreditinstitute zusätzlichen Kapitalschutz auf freiwilliger Basis an. Im Detail bestehen allerdings deutliche Unterschiede:

Deutsche Privatbanken: Die meisten privaten Banken gehören dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) an. Dieser garantiert aktuell Sparguthaben bis zur Höhe von 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank. In der Praxis entspricht dies meist einer Einlagensicherung in Millionenbeträgen. So sichert die ABC Bank 19 Millionen Euro pro Kunde ab, die Mercedes Benz Bank 310 Millionen und die Santander direkt Bank 547 Millionen. Großbanken wie die Deutsche Bank und die Hypovereinsbank, aber auch die Audi Bank garantieren sogar Milliardenbeträge. Allerdings gehört nicht jede Bank dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds an. Nichtmitglieder wie die Umwelt- oder die AKF Bank schützen deshalb nur bis zu 100.000 Euro.

Öffentliche Banken:
Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie PSD Banken verfügen über eigene Sicherungsverbünde. Die einzelnen Teilinstitute haften gemeinsam, falls ein Geldhaus in Schieflage gerät. "Kundengelder sind hier ohne Limit gesichert", betont Hommel.

Europäische Institute:
Bei einer ausländischen Bank mit Sitz in der EU greift ebenfalls die gesetzliche Garantie von 100.000 Euro. Das ist zum Beispiel bei Moneyou und Renault Bank direkt der Fall. Darüber hinaus sind manche ausländische Banken ebenfalls Mitglied im Einlagensicherungsfonds des BdB und garantieren höhere Spareinlagen, etwa die Barclays Bank (240 Mio. Euro) oder GE Capital Direkt (95 Millionen Euro). Da nicht alle ausländischen Banken dem deutschen Sicherungsfonds angehören, rät Verbraucherschützer Hommel: "Bevor Anleger höhere Beträge überweisen, sollten sie sich über den Umfang des Einlagenschutzes informieren."

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