Geldanlage - Auf die Einlagensicherung achten

26.03.2013 | Stand 03.12.2020, 0:20 Uhr

Die Zypernkrise beunruhigt viele Anleger. Ein Überblick über die Einlagensicherung in Deutschland, Großbritannien, Österreich und den Niederlanden.

Das Prozedere zur Erstattung der Bankeinlagen ist innerhalb der EU nicht einheitlich geregelt. Als Richtschnur kann man sagen: Wird die Erstattung innerhalb Deutschlands geregelt, ist das Verfahren einfacher und leichter nachvollziehbar, als wenn man die Entschädigung im Ausland geltend machen muss. Einige Beispiele:

Deutschland: Kunden deutscher Banken haben es vergleichsweise einfach: Im Pleitefall einer Bank schickt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ein Formular an den Bankkunden, in dem das fragliche Guthaben sowie ausstehende Zinsen bereits eingetragen sind. Bestätigt der Kunde die Zahlen und teilt dem EdB eine gültige Kontonummer mit, wird das Geld binnen 20 Tagen überwiesen. Übersteigt die Summe die Basisgarantie von 100.000 Euro, übergibt die EdB den Fall an den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Ist die insolvente Bank Mitglied im Einlagensicherungsfonds, entschädigt dieser innerhalb von vier bis acht Wochen den Anleger. Diesem System gehören z.B. an die Audi-Bank, die ING-Diba, die Santander Direkt Bank oder die Oyak Anker Bank.

Großbritannien: Die gesetzliche britische Einlagensicherung (FSCS) schickt Kunden einer Pleitebank ein Formular, in dem diese ihre Forderungssumme und ihre Bankverbindung eintragen. Die FSCS prüft die Forderung und entschädigt bei Berechtigung binnen 20 Tagen. Die Entschädigung erfolgt im Falle Großbritanniens in Pfund, und zwar bis zur Maximalhöhe von 85.000 Pfund. Sollte dieser Betrag in Euro umgerechnet weniger Wert sein als 100.000 Euro, ersetzt die EdB die Differenz. Ist die Bank außerdem Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds deutscher Banken, erhalten Kunden, die mehr als 100.000 Euro angelegt haben, zusätzlich einen Antrag, in dem sie ihre darüber hinausgehenden Forderungen geltend machen können. Der BdB prüft den Anspruch und erstattet im Rahmen der jeweiligen Sicherungsgrenze binnen ein bis zwei Monaten das Geld. Diesem System unterliegt beispielsweise die Bank of Scotland oder die Barclays Bank.

Niederlande: Meldet ein niederländisches Institut Insolvenz an, müssen Bankkunden warten, bis die Zentralbank des Nachbarlandes das Prozedere der Entschädigung festgelegt hat. Die Notenbank veröffentlicht auf ihrer Internetseite (www.dnb.nl) die Adresse, unter der Betroffene ihren Antrag stellen können. Wird dem Entschädigungsantrag stattgegeben, erfolgt die Überweisung des Geldes binnen 20 Tagen. Sollte die Bank zugleich Mitglied in der freiwilligen Einlagensicherung deutscher Banken sein, erfolgt das gleiche Procedere wie im Beispiel Großbritanniens. Der gesetzlichen niederländischen Einlagensicherung gehört die Rabo direct, Moneyou oder Amsterdam Trade Bank an.
 
Österreich: Aufgrund der gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung in Österreich sind Einlagen natürlicher Personen seit 1. Januar 2010 mit einem Höchstbetrag von 100.000 Euro pro Einleger gesichert. Einlagen in Fremdwährungen, welche nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, sind nicht gesichert (z.B. US-Dollar, Japanischer Yen). Wegen der Zugehörigkeit von Liechtenstein zum EWR sind Schweizer Franken (CHF) gesichert. Auf Verlangen des Anlegers und nach Prüfung der Berechtigung werden innerhalb von 20 Arbeitstagen die Auszahlungen vorgenommen. Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass viele Raiffeisenbanken die Spareinlagen ihrer Kunden nicht nur bis zum Betrag von 100.000 Euro schützen, wie dies gesetzlich verankert ist, sondern ihren Kunden einen Schutz von 100 Prozent der Spareinlagen garantieren. Der österreichischen Einlagensicherung unterliegt beispielsweise die Deniz Bank oder die VTB.

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