Geldabhebegebühren - Fünf Euro sind vom Tisch

14.07.2010 | Stand 03.12.2020, 3:51 Uhr

Das Bundeskartellamt hält den Vorschlag der Bankenverbände, eine neue Höchstgebühr von fünf Euro für Fremdabhebungen an Geldautomaten mit der EC-Karte zu verlangen, für deutlich zu teuer.

Wer mit seiner EC-Karte am Automaten eines anderen Geldautomatenverbundes Geld zieht, soll befristet auf 18 Monate künftig maximal fünf Euro zahlen, hatte der Zentrale Kreditausschuss vorgeschlagen. Viel zu teuer, meint dagegen nun das Bundeskartellamt. Ein Höchstpreis von fünf Euro für Fremdabhebungen würde ein falsches Signal setzen und sich de facto wie ein Festpreis in dieser Höhe auswirken.

Einen Wettbewerb um geringere Preise würde dieser Satz nicht fördern, argumentiert das Kartellamt. Nach den bisherigen Erkenntnissen liegt der Betrag von fünf Euro um das fünf- bis 15-fache über den derzeit innerhalb der Verbünde erhobenen Interbankenentgelte, heißt es im Schreiben des Kartellamts an den Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vom 5. Juli 2010, das biallo.de vorliegt. Eine solche Diskrepanz sei nicht hinnehmbar.

Nach Biallo-Recherchen bezahlen sich die Sparkassen derzeit untereinander pro Auszahlung am Geldautomaten lediglich 75 Cent, und die Vollkosten für Abhebungen bei privaten Banken liegen etwa zwischen 53 und 64 Cent pro Abhebung. Verbraucherschützer hatten bereits argumentiert, die geplante Höchstgebühr von fünf Euro sei völlig überzogen.

Umstellung auf direktes Kundenentgelt


Grundsätzlich begrüßt hat das Kartellamt allerdings den Vorschlag, die bisher zwischen den Banken in Rechnung gestellten Interbankenentgelte auf ein direktes Kundenentgelt umzustellen. Diese Gebühr würde den Kunden vor dem Abheben am Automaten angezeigt. Dies sei sinnvoll, da die Kunden durch ihr eigenes Abhebeverhalten Einfluss auf das Entgelt nehmen könnten.

Frist bis Mitte August


Die Wettbewerbshüter forderten den ZKA auf, baldmöglichst, spätestens bis Mitte August seine Vorschläge zu überarbeiten. Das Amt behält sich allerdings weitere Maßnahmen gegen die bestehenden Vereinbarungen vor. Derweil wertet es seine Ermittlungsergebnisse aus seiner Befragung von mehr als 280 Kreditinstituten zum Kundenverhalten und zur Entwicklung der Höhe der Interbankenentgelte aus dem Frühjahr 2010 weiter aus.

Klar ist damit vorerst: Die fünf Euro sind vom Tisch, ob es bald einen Vorschlag für einen niedrigeren Höchstpreis geben wird, ist derzeit offen. Der ZKA zieht jedenfalls aus dem Schreiben des Kartellamts den Schluss, dass die Behörde Preisobergrenzen - unabhängig von der Höhe - für nicht sachgerecht hält. Daraus folgt der Schluss, dass sich die Preise im Wettbewerb bilden sollten. Unser wettbewerbliches Konzept des Kundenentgelts kommt auch ohne Obergrenze aus, so ein ZKA-Sprecher. Am Zeitplan zur Einführung des Kundenentgelts soll sich laut ZKA im übrigen nichts ändern: Wir halten an unserem Zeitplan fest, bis Frühjahr kommenden Jahres das transparente direkte Kundenentgelt einzuführen.

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