London
Geld nur für das Nötigste

Britische Gesetze verdonnern Boris Becker zu hartem Sparkurs

06.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:49 Uhr

Boris Becker kann derzeit gerade mal über ein Taschengeld verfügen. - Foto: Medina/AFP

London (DK) Nachdem ein britisches Gericht Boris Becker (49) für bankrott erklärt hatte, hatten Beckers Anwälte angekündigt, Einspruch einlegen zu wollen. Das befreit den früheren Tennisstar allerdings nicht davon, vollständig mit dem "Insolvency Service" kooperieren zu müssen. Denn es gilt vorerst die Entscheidung des "Bankruptcy and Companies Court", nach der der Leimener offiziell insolvent ist. Wie ein Sprecher der Insolvenz-Behörde mitteilte, kann Becker nur noch über das Geld verfügen, das er für seinen Lebensunterhalt braucht.

Der dreifache Wimbledon-Sieger kommentiert zur Zeit für die BBC das Tennisturnier. Vielleicht werde er, mutmaßte die "Daily Mail", seine Tätigkeit unterbrechen müssen, "um an einem Treffen mit dem Insolvency Service teilzunehmen, um seine Schulden und Guthaben vollständig darzulegen". Denn jetzt kommt der volle Umfang der Vorschriften und Auflagen für Bankrotteure auf den Leimener zu. Er muss eine ausführliche und wahrheitsgemäße Aufstellung aller seiner Vermögenswerte und Verbindlichkeiten vorlegen. Er darf vorerst nicht mehr als Direktor eines Unternehmens agieren. Und er darf keinen Kredit in Höhe von mehr als 500 Pfund (umgerechnet 570 Euro) aufnehmen, ohne zu enthüllen, dass er bankrott ist. Sein Name wird in einem Insolvenz-Register erscheinen und er muss den Weisungen des staatlich bestellten Insolvenz-Verwalters folgen.

Wie Martin Gibbs, der Sprecher des "Insolvency Service" bestätigte, kooperiert Boris Becker mit der Behörde. Sämtliche Ausgaben und Einnahmen müssten protokolliert werden, und Becker selbst kann nur noch über wenig mehr als ein Taschengeld frei verfügen. "Herr Becker hat keine Kontrolle mehr über seine Finanzen. Er bekommt lediglich Geld für seine Lebensunterhaltungskosten", so Gibbs. In einer Hinsicht jedoch ist es günstiger für Becker, in Großbritannien statt in Deutschland für bankrott erklärt zu werden: In der Regel ist im Königreich schon spätestens nach drei Jahren die Angelegenheit abgewickelt. Dann darf man sich wieder unternehmerisch betätigen.

Ende Juni hatte der Londoner "Bankruptcy and Companies Court" Boris Becker für bankrott erklärt. In einer 30-minütigen Anhörung, der Becker selbst nicht beiwohnte, lehnte es Richterin Christine Derrett ab, ihm einen 28-tägigen Aufschub zu gewähren. "Mit Bedauern" sei sie zu dem Schluss gekommen, dass es keine Beweise dafür gäbe, dass Becker in Bälde seine "erheblichen" Schulden bezahlen könne. Laut Recherchen der britischen Zeitung "Daily Mail" soll es sich dabei um eine Summe von umgerechnet rund 3,8 Millionen Euro handeln. Vor dem Londoner Gericht ging es nicht um die angeblichen Schulden von 40 Millionen Franken, die der Schweizer Geschäftsmann Hans-Dieter Cleven von Becker eingefordert hatte. Das sei eine "nicht berechtigte Forderung", erklärte Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser.

Seine britischen Schulden hat Becker seit Oktober 2015 bei der Privatbank "Arbuthnott Latham", die den Konkursantrag gegen ihn stellte. Arbuthnotts Anwalt argumentierte, dass die von Becker vorgeschlagene Re-Finanzierung seiner spanischen Finca nicht schnell genug vonstatten gehen würde, um seine Schulden bezahlen zu können. Der dreifache Wimbledon-Sieger wollte für sein Anwesen auf Mallorca Hypotheken in Höhe von sechs Millionen Euro auftreiben.

Richterin Derrett urteilte, dass sein Anwalt nicht glaubhaft habe versichern könne, die Gelder tatsächlich bekommen zu können. Beckers Anwalt hatte zwar argumentiert, dass eine Bankrotterklärung dem Image seines Mandanten schaden würde. Doch die Richterin meinte, "darüber hätte er schon vor langer Zeit nachdenken sollen". Sie sagte über den Ex-Tennisprofi: "Man hat den Eindruck von einem Mann, der den Kopf in den Sand steckt." Beckers Anwalt selbst hatte zuvor zugegeben, dass sein Mandant "nicht sehr clever" sei, "wenn es um Finanzen geht".