Neuburg
Gefälschter Führerschein: 42 000 Euro Strafe

Mediziner erhält Dokument in dubioser griechischer "Behörde" - Im Amtsgericht folgt die juristische Quittung

07.03.2018 | Stand 02.12.2020, 16:43 Uhr

Neuburg (szs) Der Neuburger Amtsrichter Christian Veh hat gestern einen 46-Jährigen zu einer hohen Geldstrafe von 42 000 Euro verurteilt: Der Mediziner hatte sich in Griechenland für mehr als 1000 Euro einen vermeintlichen EU-Führerschein ausstellen lassen - der sich Jahre später als schlechte Fälschung herausstellte.

Wegen Urkundenfälschung und mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekam der Akademiker nun 140 Tagessätze zu je 300 Euro sowie eine neunmonatige Sperre aufgebrummt.

"Ich wusste nicht, dass ich mit einem falschen Dokument gefahren bin, sonst hätte ich es nicht getan", beteuerte der nicht vorbestrafte Angeklagte und räumte ein, er hätte sich natürlich in Deutschland erkundigen müssen, ob der Schein auch Gütigkeit hat. Das hatte ihm Richter Veh deutlich eingeschärft: "Von einem Akademiker wie Ihnen kann man das erwarten!"

"Selbst dem schlichten Betrachter fällt auf, dass hier etwas nicht stimmen kann."

Richter Christian Veh

 

Kleine Karte, großer Ärger: 2014 hatte sich der Mediziner laut eigener Aussage überlegt, den deutschen Führerschein zu machen. Seine Fahrerlaubnis aus dem EU-Ausland hatte an seinem neuen Arbeitsort in Nordrhein-Westfalen keine Gütigkeit. Doch er sei beruflich so stark eingespannt gewesen, dass er keine Zeit für die Prüfungen gehabt habe. Da erzählte ihm ein Bekannter - den er als griechischen Autohändler kennengelernt hatte - von der Möglichkeit, sich in Athen einen EU-Führerschein ausstellen zu lassen, der auch in Deutschland gültig sei. Ganz legal, ganz ohne Prüfung - nur nicht ganz billig. Über 1000 Euro bezahlte der Arzt, als er angeblich in Athen persönlich in einer "Behörde" bei "Beamten" und "Notaren" vorsprach, die ihm die Richtigkeit des Verfahrens versicherten. Seinen ausländischen Schein musste er abgeben und erhielt die neue Karte. Mit ihr im Geldbeutel fuhr der Mediziner in den nächsten Jahren quer durch Deutschland - allerdings mehrfach erheblich zu schnell. So flog die ganze Sache auf. Als die Polizei eine Geldbuße samt Führerschein einkassierte, wurde ein Beamter auf die Fälschung aufmerksam. Trotz Fahrverbot und drohendem juristischen Ärger setzte sich der 46-Jährige ein paar Wochen später erneut ans Steuer. Der Arzt begründete das mit einem medizinischen Notfall.

Das ließ Staatsanwältin Anna Richter nicht gelten: Trotz des Notfalls hätte er sich abholen lassen können, zum Beispiel von einem Rettungswagen. Sie vermisste Einsicht bei dem Angeklagten und forderte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung sowie eine Geldbuße in Höhe eines Netto-Monatsgehalts von 15 000 Euro sowie ein Jahr Führerscheinsperre. Für Verteidigerin Claudia Heinzmann "starker Tobak": Die Anwältin betonte, ihr Mandant habe nie bewusst etwas Illegales getan. Für ihn habe der Behördengang in Griechenland echt gewirkt - es habe sich lediglich um Fahrlässigkeit gehandelt. Heinzmann bat um eine "moderate Geldstrafe". Der Richter wollte das Corpus Delicti vor seinem Urteil selbst in Augenschein nehmen, unterbrach die Sitzung und ließ den falschen Führerschein extra bringen. "Selbst dem schlichten Betrachter fällt auf, dass hier auf der Rückseite etwas nicht stimmen kann. Hier sind einige Zahlenreihen abgeschnitten", so sein Prädikat. "Sie haben den Schein nicht in irgendeinem Bahnhofsklo gekauft, das wäre der Klassiker gewesen", sagte Veh. Dennoch seien die Umstände dubios gewesen. Jeder wisse, dass es für den Schein eine Prüfung brauche. Der Richter sah deshalb einen "bedingten Vorsatz": Der Mediziner hatte schlicht die Pflicht, die Richtigkeit überprüfen zu lassen, wusste das, tat es aber nicht. Der Arzt und die Staatsanwaltschaft akzeptierten sein Urteil, das damit rechtskräftig ist. Der Mediziner will nun möglichst bald einen - echten - Führerschein anstreben.