Beilngries
Gastronomen im Paragrafendschungel

Viele aktuelle Themen bei der Kreisversammlung des Hotel- und Gaststättenverbandes in Beilngries

11.12.2016 | Stand 02.12.2020, 18:56 Uhr

Auf großes Interesse stieß der Vortrag der Bezirksgeschäftsführerin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes, Susanne Gruber. Im Anschluss führte Franz Walthierer (links) seine versammelten Kollegen aus dem Landkreis durch die neuen Räume seines Hotels. - Foto: Treffer

Beilngries (DK) Die Gastronomen aus der Region haben sich jüngst in Beilngries zur Kreisversammlung des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes getroffen. Kreisvorsitzender Siegfried Gallus begrüßte Bezirksgeschäftsführerin Susanne Gruber und die zahlreich erschienenen Wirte.

Nach einem Kurzbericht über die Ereignisse des Jahres 2016 informierte Gallus über geplante Veranstaltungen des kommenden Jahres. So findet im Januar die Hotel- und Gaststättenmesse in Nürnberg statt. Gallus lud zum Gastronomenball in Ingolstadt ein, ebenso zu einer Fahrt ins Blaue im März. Die bayerische Bierwoche wird in Eichstätt eröffnet und im Herbst ist eine Fachstudienreise geplant.

Nach dem Vortrag von Marco Kilger, der über Versicherungslösungen seiner Firma referierte, informierte Susanne Gruber die Gaststätteninhaber über die Neuregelungen der Kassensysteme. Da die Finanzverwaltung strenge Regeln aufstellt, muss im neuen Jahr jeder Vorgang einsehbar sein. Manipulationssichere Kassensysteme sieht ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums ab 2019 vor und kommt damit denjenigen, die erst neue Kassen angeschafft haben, entgegen. Offene Ladenkassen bleiben zwar auch nach dem 31. Dezember dieses Jahres erlaubt. Allerdings gilt es hier, unbedingt täglich einen Kassenbericht zu führen.

In punkto Wlan habe sich für die Hoteliers schon einiges verbessert. Trotzdem müsse aber noch jeder mit Anwaltsschreiben rechnen, dessen Gast sich urheberrechtlich geschützte oder strafrechtlich relevante Filme herunterlädt, klärte die Rechtsanwältin auf. Sie riet den Hoteliers, Gäste bei der Aufnahme auf das Verbot von illegalen Downloads hinzuweisen und sich dies per Unterschrift als Nachweis bestätigen zu lassen oder beim Einwählen in das Internet eine Bestätigung der Nutzungsbedingungen auf der Homepage zu erzwingen.

Ein weiteres Thema war die teilweise komplizierte Unterscheidung bei der Berechnung der unterschiedlichen Umsatzsteuersätze von 19 und sieben Prozent, die für die Gastwirte viel Aufwand bedeutet. Gruber sicherte zu, sich beim nächsten Gastrogipfel für eine vereinfachte Dokumentation einzusetzen.

Ein weiterer Punkt betraf die betriebliche Altersvorsorge für die Mitarbeiter - vor dem Hintergrund, dass die derzeitigen Finanzdienstleister aufgrund von seit Jahren sinkenden Zinsen ihre Pensionskassen zum 31. Dezember schließen. Der Hotel- und Gaststättenverband befindet sich bereits in intensiven Gesprächen mit der Gewerkschaft, um für neue Mitarbeiter und Arbeitgeber nach dem 1. Januar 2017 eine alternative Lösung zu finden.

Auf zwei Prozent mehr Lohn können sich die Angestellten freuen. Auch der Mindestlohn erhöht sich von 8,50 Euro auf 8,84 Euro. Die meisten Arbeitgeber im Altmühltal zahlen aber jetzt schon mehr als den Mindestlohn, wie zu erfahren war. Dass die Arbeitszeit im Gaststättengewerbe eine echte Herausforderung sei, bestätigten viele Anwesende. Das Gesetz sieht maximal acht Stunden pro Tag, sechsmal in der Woche mit einer wöchentlichen Arbeitszeit nicht über 48 Stunden vor. Diese Regelung sei manchmal schwer einzuhalten, wie etwa bei Hochzeiten, erklärte Gruber: "Da sind acht Stunden schnell überschritten und einen Schichtwechsel um 1 Uhr wünschen sich selbst die Angestellten nicht, da sie auf das Trinkgeld nicht verzichten möchten." Trotzdem sollte man sich, so riet die Expertin, möglichst an die Vorgaben halten. Vor Abzocke warnte die Bezirksgeschäftsführerin bei Eintragungen in dubiose Branchenbücher. Die Chefs sollten ihre Mitarbeiter anhalten, nichts zu unterschreiben. Schnell stelle sich eine vermeintliche Überprüfung von Daten als Abofalle heraus, die viel unnötigen Schriftverkehr nach sich ziehe.

Zum Schluss wies Gruber auf die Gema-Gebühren hin, die abhängig sind von der Größe des Veranstaltungsraumes und vom Eintrittsgeld. Um einer Strafanzeige zu entgehen, müsse bei Livemusik die Musikfolge vom Veranstalter aufgezeichnet werden. Siegfried Gallus dankte abschließend besonders dem Vorstand und den Ausbildungsbotschafterinnen Angelika Dirsch und Manuela Schmidt.