Fußgänger und Autofahrer gleichberechtigt

17.02.2009 | Stand 03.12.2020, 5:11 Uhr

Pfaffenhofen (mha) Der untere Hauptplatz in Pfaffenhofen wird vom Sigleck bis zur neuen Fußgängerzone künftig als so genannter "verkehrsberuhigter Bereich" ausgewiesen. Dies beschloss der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung auf Antrag des städtischen Verkehrsreferenten Florian Schranz im Namen der CSU-Fraktion. Die beiden einzigen Gegenstimmen kamen dabei aus CSU-Reihen selbst, nämlich von Thomas Röder und Georg Hammerschmid.

Die Gegenstimme Röders war sozusagen "vorprogrammiert. Er ist bekanntlich Polizeibeamter von Beruf und die Pfaffenhofener Polizeiinspektion steht einem verkehrsberuhigten Bereich skeptisch gegenüber, wie Bürgermeister Thomas Herker den Stadtrat informierte. Verkehrsplaner Christoph Link dagegen sehe die Maßnahme positiv, so der Rathauschef.

In der Praxis bedeutet der beantragte verkehrsberuhigte Bereich, dass darin nur Schrittgeschwindigkeit (maximal sieben km/h) gefahren werden darf und alle Verkehrsteilnehmer – ob Fußgänger oder Auto – gleichberechtigt sind. Die Verwaltung wies in der Beschlussvorlage darauf hin, dass die Ausweisung eine umfangreiche Beschilderung nach sich ziehen wird, um Irritationen zu vermeiden.

Man könne eigentlich nicht dagegen sein, unterstützte SPD-Fraktionssprecher Klaus Herber den Vorschlag von Schranz, allerdings nicht ohne eine kleine Spitze hinterherzuschicken. Einen gleich lautenden Antrag habe die SPD nämlich bereits am 18. Januar 2007 gestellt; damals sei er mit CSU-Mehrheit jedoch abgelehnt worden. Sollte die CSU wieder einmal Themenmangel haben, so bitte er um Nachricht: "Wir haben noch genug gute Vorschläge in der Schublade, die von Ihnen abgelehnt wurden", so Herber. Worauf Abenstein konterte: "Wir werden bei der Haushaltsberatung sicher auf einige Punkte kommen, bei denen ich das Paket wieder zurückgeben kann."

Nach diesem kleinen politischen Geplänkel wurde einstimmig beschlossen, eine weitere "Querungshilfe" zu schaffen. Allerdings wird es auch weiter auf dem unteren Hauptplatz keinen Zebrastreifen geben. Die Querungshilfe wird lediglich darin bestehen, dass auf Höhe des Bergmeister-Anwesens noch ein Parkplatz geopfert und damit der Durchgang für Fußgänger geöffnet wird.