Inzidenz über 50
Für den Kreis Eichstätt gelten ab Sonntag wieder schärfere Einschränkungen

18.08.2021 | Stand 23.08.2021, 3:33 Uhr
Der Landkreis Eichstätt muss seine Einschränkungen wieder verschärfen. −Foto: DK-Archiv/Chloupek

Eichstätt - Aufgrund der Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Eichstätt werden ab Sonntag wieder Einschränkungen fällig. Die Regeln könnten sich aber schon am Montag wieder ändern, weil ab dann die 3G-Regel gilt. Auch das Landratsamt kann noch nicht sagen, wie die Änderungen aussehen werden.

Noch bevor die auf Bundesebene verabredete 3G-Regel kommen wird, wird es wohl im Landkreis Eichstätt aufgrund der Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 ab Sonntag, 22. August, 0 Uhr, zu Corona-bedingten Einschränkungen kommen. Das kündigt das Landratsamt in einer Pressemitteilung an.

Nachdem die Inzidenz vom RKI diesen Mittwoch mit 58,73 angegeben wird und 15 Neuinfektionen zu verzeichnen sind, ist es laut Landratsamt rechnerisch gesichert, dass auch am Donnerstag und Freitag der RKI-Wert über 50 liegen wird. Die aktuell geltende 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt vor, dass beim Überschreiten der 50er-Inzidenz in drei Tagen in Folge nach einer Karenzzeit von einem Tag Einschränkungen erfolgen müssen, im Landkreis Eichstätt also ab Sonntag.

Insbesondere Personenbeschränkungen bei privaten Feiern oder sonstigen Treffen sind dann zu beachten. Für Ungeimpfte werden zahlreiche Testpflichten greifen. Der Landkreis hat die ab Sonntag gültigen Regelungen in einer Übersicht dargestellt, die hier auf der Homepage des Landkreises abrufbar ist.

Die wichtigsten Regelungen ab Sonntag:

Private Treffen: Maximal zehn Personen aus maximal drei verschiedenen Hausständen dürfen sich treffen. Unter 14-Jährige, Genesene und vollständig geimpfte Personen bleiben unberücksichtigt.
Private Feiern aus besonderem Anlass, etwa Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Tauffeiern, dürfen in geschlossenen Räumen mit maximal 25 Personen und unter freiem Himmel mit maximal 50 Personen stattfinden. Genesene und geimpfte Personen zählen nicht mit. Alle Teilnehmer müssen einen Genesenennachweis oder Impfnachweis beziehungsweise einen Nachweis für einen negativen Test vorlegen.
Sport: Ohne Testnachweis ist nur kontaktfreier Sport mit bis zu zehn Personen beziehungsweise im Freien mit bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren möglich. Mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis ist Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung erlaubt. Bei Freibädern, Freizeiteinrichtungen, Hotelschwimmbädern ist der Besuch nur mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis zulässig.
Sportveranstaltungen: Alle Besucher müssen einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
Gastronomie: Test-, Impf- oder Genesenennachweis sind erforderlich, wenn Gäste aus mehr als einem Hausstand zusammen an einem Tisch sitzen.
Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze: Test-, Impf- oder Genesenennachweis sind bei Ankunft notwendig. Der Testnachweis ist alle weiteren 48 Stunden notwendig.
Kulturelle Veranstaltungen, Theater, Kino: Besucher brauchen einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis.
Für Kinder bis einschließlich fünf Jahre besteht keine Testpflicht. Sofern ein Testnachweis erforderlich ist, darf der Test maximal 24 Stunden zuvor durchgeführt worden sein.

Misslich für die Landkreisbewohner wie für die Landkreisverwaltung ist laut Landratsamt, dass damit gerechnet werden muss, dass bereits am Montag, 23. August, weitere Änderungen umzusetzen sind, da ab diesem Tag die sogenannte 3G-Regel greifen soll. Wie Bayern das umsetzen wird, ist bis dato aber noch nicht im Detail bekannt. Das Landratsamt wird weitere Änderungen umgehend bekannt machen.

Die im Landkreis breit aufgestellten Testmöglichkeiten wurden mangels Bedarf zwischenzeitlich reduziert, können aber jederzeit wieder erweitert werden. Wer einen Testnachweis benötigt, kann online einen Termin vereinbaren.

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Der rasante Anstieg innerhalb einer Woche ist laut Landratsamt nach Auswertung der Zahlen der letzten sieben Tage fast zur Hälfte auf Reiserückkehrer zurückzuführen. Ein weiterer Großteil der Infektionen ist auf Kontaktpersonen der Reiserückkehrer zurückzuführen. Bei den Neuinfektionen handelt es sich in der Regel um Personen im Alter bis zu 50 Jahren, der Schwerpunkt liegt in der Gruppe der 18- bis 30-Jährigen. Auffällig ist, dass vor allem Kroatien als Urlaubsort der infizierten Reiserückkehrer zu verzeichnen ist. 25 solcher Fälle sind dem Landratsamt bekannt.

DK