München
Für 64.000 Euro Taxi gefahren: LMU-Vizepräsident zahlt

10.08.2021 | Stand 18.08.2021, 3:33 Uhr
Eine goldfarbene Justitia-Figur. −Foto: Britta Pedersen/ZB/dpa/Symbolbild

In der Affäre um mutmaßliche Verschwendung öffentlicher Gelder an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) ist ein Disziplinarverfahren gegen einen LMU-Vizepräsidenten gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Man habe in dem Fall angenommen, dass die Schuld des Beamten als gering einzustufen sei, teilte die Landesanwaltschaft am Dienstag mit. Im Wesentlichen war es in dem Verfahren um Taxikosten von rund 64.000 Euro gegangen, die sich der Mann für Fahrten vom Dienstort nach Hause hatte erstatten lassen. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet.

Wie 2020 bekannt wurde, hatte der Bayerische Oberste Rechnungshof in einem Prüfungsbericht mehrere Fälle mutmaßlicher Verschwendung öffentlicher Gelder durch die LMU angeprangert - unter anderem die Taxikosten eines Vizepräsidenten. Die LMU hat fünf Vizepräsidenten. Dieses Dienstvergehen sei unter anderem deshalb nur minder schwer, weil es entsprechende Dienstreisegenehmigungen gegeben habe, teilte die Landesanwaltschaft am Dienstag mit. Die Behörde ist unter anderem für Dienstvergehen von Beamten zuständig.

Der Mann habe bereits Mitte Juli einen mittleren vierstelligen Betrag an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt, teilte die Justizbehörde mit. So eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage sei nicht unüblich. Voraussetzung ist eine geringe Schuld und die Annahme, dass der Beamte damit künftig zur Einhaltung seiner Dienstpflichten angehalten wird. Die Universität teilte mit, die Angelegenheit sei damit auch für die LMU beendet. Laut Landesanwaltschaft laufen in dem Zusammenhang keine weiteren Disziplinarverfahren.

Auch die Staatsanwaltschaft hatte in dem Zusammenhang gegen den Vizepräsidenten wegen des Verdachts der Untreue ermittelt, die Ermittlungen wurden aber gegen eine Zahlung von 1500 Euro eingestellt.

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Mitteilung der LMU

dpa