Geisenfeld
Frühlingserwachen im Feilenforst

17.03.2021 | Stand 20.03.2021, 3:33 Uhr

Geisenfeld - Bevor die Blätter der Bäume den Wald beschatten, nutzen Märzenbecher oder Frühlingsknotenblumen, Leberblümchen, Schlüsselblumen oder Buschwindröschen die ersten warmen Sonnenstrahlen im Jahr.

"Diese und viele weitere Frühblüher stehen unter Naturschutz und dürfen keinesfalls gepflückt, ausgegraben oder zerstört werden", sagt Marilyn Erdt, Projektbetreuerin Nördlicher Feilenforst bei der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt laut einer Pressemitteilung.

Damit das weiße Blütenmeer der Frühlingskontenblumen erhalten bleibt, ist es im gesamten Feilenforst noch bis 30. April verboten, die Wege zu verlassen. Im Naturschutzgebiet Nöttinger Viehweide und Badertaferl ist das Verlassen der öffentlichen Straßen und privaten Wege ganzjährig verboten, so das Landratsamt. "Das bedeutet, dass im Naturschutzgebiet auch generell keine Pflanzen, wie zum Beispiel der Bärlauch, entnommen werden dürfen", so die Naturschutzexpertin.

Frühblüher im Laubwald sind sogenannte Frühlingsgeophyten, die sich an schattige sommergrüne Laubwälder mit kalten Wintern angepasst haben. Sie legen bereits im Vorjahr unter- oder oberirdisch Knospen an. Bienen, Hummeln und Wespen werden im Frühjahr wieder aktiv und sind für ihr Überleben auf die wenigen Nektar- und Pollenquellen angewiesen. Auch die ersten blühenden Bäume und Sträucher sind wichtige Nahrungsquellen für Insekten. Marilyn Erdt bittet Waldbesucher, auch diese Frühlingsgeophyten zu erhalten - "zum Schutz unserer Tier- und Pflanzenwelt".

PK