Eichstätt
Frost und Schnee: Wild in großer Not

02.02.2010 | Stand 03.12.2020, 4:17 Uhr

Geschwächter Fischreiher am Freiwasser in Eichstätt. Die Jagd auf Fische und Mäuse ist ihm momentan sehr erschwert. - Foto: je

Eichstätt (EK) Nach vier Wochen Frost und rund 50 Zentimeter Gesamtschneefall steht außer Zweifel: Für die wild lebenden Tiere herrscht Notzeit. Das bedeutet, dass ihnen durch Futtergaben geholfen werden muss. Das ist eine gesetzliche Pflicht, der die Jäger nachkommen müssen.

Dies stellten Kreisjagdberater Andreas Husterer (Wolkertshofen) und der Vorsitzende des Jagdschutz- und Jägervereins Eichstätt, Franz Loderer (Buxheim), fest. Eine artgerechte Winterfütterung für Rehe, Hasen, Fasanen und Rebhühner sei schon aus Gründen des Tierschutzes unverzichtbar. Für Waidmänner alter Prägung, denen die Hege der Tiere ein Herzensanliegen sei, brauche es die Drohung mit den Paragraphen nicht.

In einem "Merkblatt zur Winterfütterung", herausgegeben vom Landratsamt Eichstätt, steht: "In der Notzeit, in der das Wild in seinem Lebensraum kaum oder jedenfalls nicht so viel an Nahrung findet, um das Überleben zu sichern, soll durch die Zugabe von Futter eine Brücke zum Überleben gebaut werden." Dies gelte auch dann, wenn zwar ausreichend Nahrung vorhanden ist, das Wild aber durch Umstände, die der Mensch verursacht habe, die Nahrung nicht in ausreichender Menge aufnehmen könne.

Als geeignet wurden Silage von Mais, Apfeltrester, Gelbe Rüben und anderes angesehen. Kraftfutter kann aus Abfallgetreide mit den Spelzen bestehen. Ein Anziehungspunkt für die Tiere sind kleine, stehen gebliebene Parzellen von Mais oder Wildäcker, etwa mit Markstammkohl bepflanzt. Dort können sich auch die Wildschweine "verköstigen", denen bei dem tief gefrorenen Boden und der hohen Schneeauflage die Suche von Buckeckerl und Eicheln sehr erschwert ist. Die Futtergabe hat noch einen anderen wertvollen Aspekt: Sie verhindern das Knabbern an den Knospen junger Bäume.

Was die Tiere jetzt bitter nötig haben, ist Ruhe. So lautet die Bitte von Franz Loderer und Andreas Husterer, Waldspaziergänger sollen auf den Wegen bleiben und Hunde nicht streunen lassen. Jede Beunruhigung des Wildes und Flucht durch den Tiefschnee verbraucht unnötig Kraftreserven.

Nach dem Bayerischen Jagdgesetz gibt es sowohl ein Fütterungsverbot von Ende Mai bis Anfang Oktober, aber auch ein Fütterungsgebot in der Notzeit. "Kommt ein Revierinhaber der Hegeverpflichtung nicht nach", steht im Merkblatt des Landkreises, "kann die Jagdbehörde auf seine Rechnung die Fütterung vornehmen."

In Not ist jetzt natürlich nicht nur das Wild, sondern auch die Singvögel. Zum Glück gibt es kaum Gartenbesitzer, die den gefiederten Sängern nicht Futter streuen. Im Wald sind sie an den Futterstellen eifrig beim Picken anzutreffen. Schwer haben es die Eulen, voran die Schleiereulen, die kaum noch Mäuse erwischen können. Dies gilt auch für die Fischreiher, wenn die Flüsse und Nebenarme zugefroren sind. So stand in diesen Tag am Freiwasser in Eichstätt ein Fischreiher, der schon sehr geschwächt war. Ihm zu helfen, wird kaum möglich sein.