Neuburg
Frontalzusammenstoß beschäftigt die Justiz

20-Jähriger muss sich nach schwerem Verkehrsunfall bei Burgheim vor Gericht verantworten

08.08.2017 | Stand 02.12.2020, 17:40 Uhr
Ein Bild der Verwüstung bot sich den Rettungskräften vor knapp einem Jahr zwischen Burgheim und Illdorf. Seit gestern beschäftigt der Unfall mit drei Schwerverletzten die Neuburger Justiz. Die Staatsanwaltschaft wirft einem heute 20-Jährigen fahrlässige Körperverletzung vor. −Foto: Schanz

Neuburg (DK) Drei schwer verletzte Menschen und ein gewaltiger Schaden sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls, der sich vor knapp einem Jahr in der Marktgemeinde Burgheim ereignet hat. Seit gestern hat der Frontalzusammenstoß zweier Autos ein juristisches Nachspiel. Auf der Anklagebank: ein 20-Jähriger aus dem westlichen Kreisgebiet, der die Kollision verursacht haben soll. Ein Urteil wird es jedoch frühestens nächste Woche geben.

Das stand bereits zum Prozessauftakt fest, der ohne die zwei Hauptzeugen stattfinden musste. Die beiden Insassen des zweiten Autos, die aus dem Landkreis Dachau stammen, fehlten gestern, sie sollen aber beim Fortsetzungstermin aussagen. Von ihren Schilderungen erhofft sich Jugendrichter Gerhard Ebner mehr Klarheit über die Geschehnisse vor dem fatalen Zusammenstoß, der sich am 31. August des vergangenen Jahres in einer lang gezogenen Kurve zwischen dem Burgheimer Kernort und dem Ortsteil Illdorf ereignet hat.

Wir berichteten vor knapp einem Jahr vom Unfall bei Burgheim: www.donaukurier.de/3261530

Der Angeklagte selbst hat nach eigenen Worten keine Erinnerung mehr an den Unfall. „Ich bin im Krankenhaus aufgewacht und mir hat alles wehgetan“, erklärte er gestern. Vom Hergang selbst wisse er nichts mehr. Dass der junge Mann den Unfall verursacht hat, sehen Ebner zufolge jedoch auch die Gutachter so. Laut der Expertise, die beim zweiten Prozesstag öffentlich verlesen werden soll, besteht kein Zweifel, dass der Angeklagte damals auf die Gegenfahrbahn geriet und dort mit dem anderen Auto kollidierte. Laut Staatsanwältin Vera Stoll soll der junge Mann mit nicht angepasster Geschwindigkeit – zwischen 100 und 130 Kilometer pro Stunde – unterwegs gewesen sein.

Die Wucht des Zusammenstoßes war enorm. Der Kombi des 20-Jährigen überschlug sich mehrmals und blieb schließlich neben der Straße liegen, der Sportwagen des damals 61-Jährigen aus dem Dachauer Raum hatte nach der Kollision nur noch Schrottwert. Der Mann selbst erlitt bei dem Unfall unter anderem mehrere Knochenbrüche sowie eine gravierende Verletzung beider Lungenflügel. Auch seine zum Unfallzeitpunkt 19 Jahre alte Tochter auf dem Beifahrersitz wurde bei dem Zusammenstoß schwer verletzt, ebenso der mutmaßliche Unfallverursacher. Laut seiner Rechtsanwältin Cordula Roßkopf war das Schicksal des jungen Mannes lange Zeit offen, Einblutungen im Gehirn hatten eine Art Wachkoma verursacht. „Es war unklar, ob er das überhaupt übersteht“, so die Juristin, die damit eigenen Worten zufolge die massiven Verletzungen der anderen Beteiligten nicht kleinreden wollte. Selbst sechs Operationen später hat der 20-Jährige noch mit den Folgen des Unfalls zu kämpfen. Immerhin kann er bald seine Berufsausbildung wieder aufnehmen.

Doch ein notorischer Raser war es sicherlich nicht, der gestern auf der Anklagebank vor dem Jugendrichter Platz nahm. Das bestätigte auch Hans Wörl von der Jugendgerichtshilfe, der von einer gefestigten familiären Situation berichtete. Die Entwicklung des jungen Mannes lässt unterdessen nur eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht zu, darin sind sich alle Beteiligten einig.

Dass der Vorfall von damals auch seelisch nicht ohne Folgen bei dem 20-Jährigen geblieben ist, zeigten unter anderem ein Telefonanruf, ein Brief und ein Blumenstrauß, mit denen er Kontakt zu den beiden Geschädigten suchte – jedoch alles ohne Reaktion. Beim zweiten Prozesstag in der nächsten Woche wird der junge Mann die Möglichkeit zur persönlichen Entschuldigung bekommen.