Titting
Friedhofsgebühren steigen

Marktgemeinderat Titting reagiert auf Defizit - Straßenlampen werden auf LED umgestellt

22.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:24 Uhr

Titting (jow) Der Marktgemeinderat Titting hat bei seiner jüngsten Sitzung die Leichenhaus- und die Grabgebühren erhöht.

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes hatte bei der Überprüfung der Kalkulation auf das Defizit hingewiesen.

Zunächst wurde bei dem Treffen des Gremiums der neu gewählte stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Mantlach, Josef Schneider, in diesem Amt bestätigt. Bei der Überprüfung der Kalkulation der kostenrechnenden Einrichtung Bestattungswesen durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes, so Bürgermeister Andreas Brigl, hat sich ein Defizit sowohl bei den Grabgebühren wie auch bei den Leichenhausgebühren ergeben. Durch die Prüfstelle wurde eine Neukalkulation für die gemeindlichen Friedhöfe des Marktes Titting vorgeschlagen. Die Benutzungsgebühr für die Leichenhäuser in Titting, Stadelhofen, Petersbuch, Morsbach, Emsing, Großnottersdorf und Mantlach wird ab dem 1. Januar 2019 auf 60 Euro (bisher 50 Euro) erhöht. Die Benutzungsgebühren für die Gräber in Titting, Stadelhofen, Petersbuch und Morsbach werden ab dem 1. Januar wie folgt festgesetzt: Familiengrab mit vier Grabstellen 35 Euro, Familiengrab mit zwei Grabstellen 25 Euro, Einzelgrab mit zwei Grabstellen 25 Euro und ein Urnengrab 15 Euro.

Dem Antrag der Marktgemeinderätin Angela Baumann zur Umstellung der Straßenlampen in Stadelhofen auf LED-Leuchten wurde einstimmig stattgegeben. Die Leuchtmittel der bestehenden Anlage sollten dabei ausgetauscht werden. Zusätzlich befürwortet der Marktrat die zwei fehlenden Straßenlampen in der Bechthaler Straße bei der Jurastraße 15 zu errichten. Der zusätzliche Aufwand dafür beläuft sich auf etwa 2800 Euro. Die Umsetzung der Maßnahme soll im Rahmen der regelmäßigen Wartung im Jahr 2019 ausgeführt werden. Reinhard Vulpius vom Ingenieurbüro VNI aus Pleinfeld stellte dem Marktrat die Änderungen für den Bebauungsplan Neubaugebiet Tittinger Berg Nord und Ost vor. Dabei ging es vor allem um zusätzliche Parkplätze, um den Schallschutz für installierte Luftwärmepumpen und um eine maximal zulässige Wandhöhe im Hinblick auf die Hanglage. Das Landratsamt Eichstätt, so Reinhard Vulpius, kann der Durchführung eines beschleunigten Bebauungsplanverfahrens nicht wie geplant zustimmen, weil es sich auf Grund des räumlichen Zusammenhangs nicht um zwei unterschiedliche, sondern um ein Baugebiet handelt. Da die Grenze von 10000 Quadratmetern jedoch überschritten wird, wären grundsätzliche für die Bereiche Tittinger Berg Ost und Nord jeweils zeitlich getrennte Bauleitverfahren durchzuführen, hieß es. Daher schlägt das Ingenieurbüro vor, zunächst das Baugebiet Tittinger Berg Ost im beschleunigten Verfahren zu überplanen und zu erschließen. Der Marktgemeinderat stimmte dieser Vorgehensweise zu und beauftragte die Verwaltung die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu veranlassen.

Bürgermeister Brigl stellte dem Rat die Anpassungen für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes vor, die sich im Zuge der Änderungen ergeben haben. Für eine Bebauung, die die Firma Frankenschotter im nördlichen Bereich des Betriebsgeländes in Petersbuch, Marmorstraße 2, realisieren möchte, fordert das Landratsamt Eichstätt die Darstellung des gesamten Bereiches als Gewerbefläche.

Der geplante Standort für das Gemeinschaftshaus der Feuerwehr und der DJK Kaldorf-Petersbuch im Eisengrund soll entsprechend dargestellt werden. Die vorgesehenen Areale für den Bebauungsplan Tittinger Berg Ost im nördlichen und südlichen Bereich sind im derzeit gültigen Flächennutzungsplan noch nicht als Wohnbaufläche dargestellt und dementsprechend zu ergänzen.

Im Anschluss an die kommunale Kläranlage ist die Errichtung der betriebseigenen Kläranlage der Brauerei Gutmann geplant, die in die Planung mit aufzunehmen ist.

An das bestehende Baugebiet am Blaubrunnen in Altdorf soll eine weitere Bebauung möglich werden. Die Darstellung dieses Bereiches hat als Wohnbaufläche zu erfolgen.

Nachdem das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt für die Planung des Gewerbegebiets südlich der Hainmühle in Morsbach eine kostenintensive Hochwasserspiegelberechnung gefordert hat und kein konkreter Anlass hinsichtlich einer Bebauung ersichtlich ist, soll die Planung nicht weiterverfolgt werden. Der Marktgemeinderat stimmte diesen vorgelegten Anpassungen und Änderungen zu.