Freiwillige Rentenbeiträge - Zehn Antworten zum Stichtag 2. April 2012

28.03.2012 | Stand 03.12.2020, 1:40 Uhr

Wer bis zum 2. April 2012 freiwillige Rentenbeiträge nachentrichtet, kann für das gesamte Jahr 2011 noch Rentenansprüche erwerben. Dafür muss man derzeit mindestens 955,20 Euro pro Jahr berappen. Für wen sich die Beitragszahlung lohnt und worauf dabei zu achten ist.

Wer kann sich überhaupt freiwillig gesetzlich rentenversichern?
Eigentlich inzwischen fast jeder, der nicht pflichtversichert ist. Auch wer bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Altersteilrente erhält, kann sich freiwillig (weiter)versichern. Die freiwilligen Beiträge zählen dann später mit, wenn die Betroffenen die (volle) Altersrente erhalten.

Warum kann es denn wichtig sein, sich freiwillig zu versichern?
Besonders wichtig ist die Versicherung für eine kleine Gruppe von älteren Selbstständigen. Sie können durch freiwillige Beiträge insbesondere ihre Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten – und zwar ohne Gesundheitsprüfung, wie sie private Berufsunfähigkeitsversicherungen vornehmen. Das funktioniert allerdings leider nur für diejenigen, die Ende 1983 bereits die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren zurückgelegt hatten. Zudem muss – so Francesco Fronholt von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland – seit Anfang 1984 jeder Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt sein. Es müssen also seitdem lückenlos Pflicht- oder freiwillige Beiträge geflossen bzw. Kinderziehungs- oder Ersatzzeiten vorhanden sein.

Nützt die freiwillige Versicherung auch für die Altersrente?

Ja. Um überhaupt mit 65 Jahren und einem Monat eine Altersrente zu bekommen, müssen mindestens fünf (Renten-)Versicherungsjahre nachgewiesen werden. Wer auf weniger als fünf Versicherungsjahre kommt, kann die fehlende Zeit durch freiwillige Beiträge auffüllen. Das gilt genauso für die 35-Jahres-Wartezeit. Nur wer diese Zeit erfüllt, kann bereits mit 63 Jahren die vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte erhalten. Auch hierbei zählen freiwillige Beiträge.

Was bringen freiwillige Beiträge für die Rentenhöhe?
Als Faustregel gilt dabei: 1.000 Euro an zusätzlichen Beiträgen pro Jahr bringen später bei der Rente jeweils knapp 52 Euro jährlich mehr.

Wie hoch sind die freiwilligen Beiträge?
Rückwirkend für 2011 müssen mindestens 79,60 Euro im Monat und höchstens 1.094,50 Euro gezahlt werden. Dazwischen können sich freiwillig Versicherte ihre Beiträge aussuchen – ganz wie sie wollen und können.

Müssen freiwillige Beiträge regelmäßig jedes Jahr gezahlt werden?
Im Prinzip nicht – mit der Ausnahme der Selbstständigen, die ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhalten möchten. Diese müssen lückenlos Beiträge nachweisen.
Bei allen anderen freiwilligen Zahlern ist es wichtig, dass ihre Beiträge – je nach individuellem Fall – rechtzeitig eingehen. Wer beispielsweise Anfang 2021 mit 63 in Rente gehen möchte und nur 32 Versicherungsjahre nachweisen kann, sollte spätestens 2018 mit der freiwilligen Beitragszahlung beginnen, um dann zum geplanten Renteneintritt 35 Versicherungsjahre nachweisen zu können. Wer bis dahin noch einige Jahre der Pflichtversicherung als Arbeitnehmer nachweisen kann, braucht natürlich keine freiwilligen Beiträge zu zahlen.

Gibt es auch die Möglichkeit, freiwillig Beiträge auf einen Schlag für mehrere Jahre zu zahlen?
Ja, allerdings nur für diejenigen, die zu dem Zeitpunkt, an dem sie das Regelrentenalter erreichen, die fünfjährige allgemeine Wartezeit nicht erfüllen. Das kommt beispielsweise für Mütter oder Väter in Frage, auf deren Rentenkonten Kindererziehungszeiten von weniger als fünf Jahren und keine sonstigen Versicherungszeiten verbucht sind.

Was gilt für Elternteile, denen Versicherungsjahre fehlen?
Wenn sie vor 1955 geboren wurden, können sie bei Erreichen des Regelrentenalters auf Antrag freiwillige Beiträge für so viele Monate nachzahlen, wie zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit noch erforderlich sind. So steht es in Paragraph 282 Absatz 1 des sechsten Sozialgesetzbuchs. Die Nachzahlung bringt den Betroffenen in manchen Fällen eine richtig ordentliche Rendite.
Nehmen wir als Beispiel eine 65-jährige Frau mit vier Kindern, der nur ein Versicherungsjahr fehlt, um Rente zu erhalten. Sie muss einmal 955,20 Euro freiwillig einzahlen – und kann dann pro Monat knapp 115 Euro Rente bekommen.

Kommt eine Einmalzahlung auch für berufsständisch Versicherte und für Beamte in Frage?

Ja, aber nicht für die Jüngeren unter ihnen – diese können zwar freiwillige Beiträge zahlen, allerdings nur bis zum 2. April 2012.
Wer dagegen bis Ende 2015 das reguläre Rentenalter erreicht und bis dahin einen entsprechenden Antrag stellt, kann geballt Beiträge nachzahlen. Auch hierzu ein Beispiel: Ein 1949 geborener Beamter, der vor mehr als 40 Jahren zunächst drei Jahre als Angestellter gearbeitet und Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt hatte, hat aufgrund dieser drei Versicherungsjahre noch keinen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente erworben. Mit 65 Jahren und drei Monaten erreicht er das reguläre gesetzliche Rentenalter. Wenn er dann auf einen Schlag für zwei Jahre Beiträge an die Rentenkasse entrichtet, erhält er neben seiner Pension – auf Antrag – auch eine gesetzliche Altersrente.
Tipp: Beamte sollten vorab bei ihrer Versorgungsstelle klären, ob sich diese Einzahlung für sie rechnet. Denn unter Umständen wird die gesetzliche Rente voll auf die Beamtenpension angerechnet.

Wieso gilt in diesem Jahr als Stichtag eigentlich der 2. April?
Das ist nur ausnahmsweise so, weil der 31. März auf einen Samstag fällt.