Pfaffenhofen
Freispruch trotz Zweifeln

Angeklagter soll Drogen an eine 14-Jährige verkauft haben

20.02.2013 | Stand 03.12.2020, 0:28 Uhr

Pfaffenhofen (em) Mit einem Freispruch ist der Prozess gegen einen 21-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis zu Ende gegangen. Ihm war vorgeworfen worden, Marihuana an eine 14-Jährige verkauft zu haben. Deren Zeugenaussage belastete den jungen Mann, doch das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Amtsrichter Rüdiger Reng hatte Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mädchens.

Zudem erklärte der Richter, dass „der Tatnachweis nicht sicher geführt werden konnte“ – und sprach den Angeklagten daher frei.

Die Anklageschrift hatte dem 21-Jährigen vorgeworfen, dass er im Frühjahr 2012 in seiner Privatwohnung zwei Gramm Marihuana für 20 Euro an die 14-Jährige verkauft haben soll. Dies stritt der Arbeitslose ab. Dass er seinerzeit in Kreisen verkehrte, die er heute ablehnt, gab er unumwunden zu: „Ja, ich hatte damals den falschen Umgang.“ Aber das sei vorbei: „Ich habe mal Betäubungsmittel versucht, aber das war nicht meins.“

Die 14-Jährige schilderte den Vorfall ganz anders: „Er gab mir erst einen Joint, den habe ich dann geraucht.“ Danach habe er ihr das Marihuana verkauft – und nicht nur einmal, sondern „vier bis fünfmal zwischen März und Juni des vergangenen Jahres“. Gegenüber der Polizei hatte das Mädchen nur von einer Übergabe gesprochen. Vor Gericht räumte sie ein, dass sie bereits im Alter von zwölf Jahren Rauschmittel genommen habe: „Ich habe einen LSD-Entzug hinter mir.“

So stand Aussage gegen Aussage, und auch die Anträge waren völlig gegensätzlich. Für den Staatsanwalt war der Vorwurf des „Überlassens von Betäubungsmitteln an Personen unter 18 Jahren“ bewiesen. Er nannte die Aussage der Zeugin „logisch, glaubwürdig und plausibel“, und beantragte 16 Monate Freiheitsentzug. Verteidiger Stefan Heinl hingegen betonte: „Die Aussage der Zeugin heute vor Gericht passt nicht zum polizeilichen Vernehmungsprotokoll – auch bleibt sie heute sehr vage in ihren Aussagen. Ich beantrage Freispruch.“

In seinem letzten Wort sagte der nicht vorbestrafte Angeklagte: „Ich bin ein herzensguter Mensch und habe nichts getan.“ Das Schöffengericht folgte dem Antrag der Verteidigung: „Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.“ In der Urteilsbegründung stellte Amts-richter Reng zwar fest, dass das Gericht nicht von der Unschuld des 21-Jährigen überzeugt sei. Aber: „Wir haben nicht den Eindruck, dass die Zeugin mit Sicherheit die Wahrheit gesagt hat.“