Zu
Forderungen erinnern an Apartheid

27.05.2015 | Stand 02.12.2020, 21:15 Uhr

Zu „,Nicht alle Afrikaner sind Verbrecher’“ (DK vom 22. Mai), worin es um eine dunkelhäutige Deutsche geht, die von einem Weißen belästigt wurde:

Mit Unglauben und Bestürzung haben meine Frau und ich den Artikel gelesen: Die einzig vernünftige Forderung der Bürger war der Integrations- und Sprachkurs! Dennoch fragen wir uns, wie Integration gelingen soll, wenn ein Supermarkt im „Lager“ aufgemacht werden soll und die Tore am Abend geschlossen werden? Wer sind diese Menschen und welche Ängste müssen sie haben, um solche Forderungen zu stellen?

Flüchtlinge, das beinhaltet schon das Wort an sich, waren auf der Flucht, haben Schreckliches in ihrer Heimat und auf der langen Reise (wobei das Wort Reise nicht zutreffend ist!) erlebt und sollen nun abends unauffällig weggesperrt werden? Auch dass diese Menschen nicht die Buslinie 18 nutzen sollen, hat uns fast schon angewidert. Haben wir wirklich gar nichts aus der Geschichte gelernt? Die Forderungen einiger Menschen in Zuchering erinnern an Apartheid. Traurig sind zudem die persönlichen Erlebnisse von Frau Bittner, sie hat wohl als Integrationsbeauftragte noch jede Menge zu tun, und man kann nur hoffen, dass ihr nichts passiert!

Reinhard und Stefanie

Joppich-Buchner,

Schrobenhausen

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Grundsätzlich sind alle Menschen unabhängig von Abstammung, Herkunft, Aussehen, mit Respekt zu behandeln. Das gilt selbstverständlich auch für Asylbewerber (auch vermeintliche wie im konkreten Fall). Diese Äußerung war eine Respektlosigkeit gegenüber Frauen auf niedrigstem Niveau. Das gilt generell für alle Frauen, unabhängig von Bildung und sozial-politischem Engagement (warum muss man das extra hervorheben). Wenn es eine Lösung für Probleme ist, abends das Tor zur Unterkunft zu schließen, dann gehört so mancher Bürger unserer Stadt auch hinter dieses Tor!

Rita Unnold, Ingolstadt

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Ich schäme mich zutiefst für die Äußerung gegenüber Frau Bittner. Von der zuständigen Staatsanwaltschaft wäre zu prüfen, inwieweit die Straftatbestände der Beleidigung und der Volksverhetzung erfüllt sind. Ein Rechtsstaat ist nur dann wertvoll, wenn Rechte von den zuständigen Stellen geschützt und durchgesetzt werden. Bei einer Beleidigung bedarf es einer Anzeige, damit die Staatsanwaltschaft tätig wird. Sollte eine Volksverhetzung vorliegen, könnte sie auch ohne Anzeige handeln. Ich bitte den zuständigen Staatsanwalt, doch mal zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt.

Walter Ulrich, Pfaffenhofen