Schrobenhausen
Förderanträge einreichen

01.02.2019 | Stand 02.12.2020, 14:43 Uhr

Schrobenhausen (oh) Förderanträge der Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen müssen bis zum 1. März vorliegen, teilt das Landratsamt mit.

Das Antragsformular steht auf der Homepage des Landratsamts unter www. neuburg-schrobenhausen. de/sportfoerderung zum Download zur Verfügung.

Der Freistaat Bayern fördert den außerschulischen Sport nach den Sportförderrichtlinien durch die sogenannte Vereinspauschale. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen den Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale dem Landratsamt bis spätestens 1. März vollständig vorlegen.

Der Termin muss laut Förderrichtlinien eingehalten werden, da nach dem 1. März eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können. Bei der Antragstellung seien formale Vorgaben zu beachten, heißt es vonseiten des Landratsamtes. Unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden. Auskunft erteilt Marlene Herrle unter der Telefonnummer (08431) 57-438.